Volltext: Europäischer Wirtschafts-Raum

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Liechtenstein — Ein Kleinstaat im Herzen Europas 
Gugler, Direktionspräsident der Elektrowatt-Gruppe glaubt, dass die Entscheidung, ob 
investitionen zukünftig im Ausland getätigt werden müssen, letztendlich nur von den 
Verhandlungen mit der EG abhängen. Solange jedoch Leistung, Service und Preis stim- 
men, habe wohl kaum ein Unternehmen unter der Ablehnung des EWR zu leiden. 
75. 
S.D. Prinz Nikolaus: "Der Zollvertrag selbst gibt keinen klaren Hinweis, 
was unter seinen Anwendungsbereich fällt.” 
Anlässlich des 70. Jahrestages der Unterzeichnung des Zollvertrages mit der Schweiz 
äusserten sich am 27.3.1993 verschiedene Persönlichkeiten in den liechtensteinischen 
Landeszeitungen. S.D. Prinz Nikolaus bezeichnete den Zollvertrag als das umfassendste 
bilaterale Vertragswerk für Liechtenstein. Den einzigen Makel diese Vertrages erblickt 
Prinz Nikolaus im Bereich des Zoll- und Handelswesens, wo Liechtenstein weder 
Handlungsspielraum noch eine rechtlich verankerte Mitsprache zugebilligt wird. Dies 
sei natürlich ein souveränitätspolitischer Schönheitsfehler, Im Rahmen der seit einigen 
Wochen stattfindenden Expertengespräche wird an Lösungsansätzen gearbeitet, die es 
erlauben sollten, bald in eigentliche Verhandlungen politische Entscheidungen treffen zu 
können. Franz von Däniken, Vizedirketor für Völkerrecht im Eidgenössischen Departe- 
ment für Auswärtige Angelegenheiten glaubt, dass die ”Daseinsberechtigung” des Zoll- 
vertrages solange gelte, bis die enge Partnerschaft im Zuge der künftigen integrationspo- 
litischen Entwicklung einer umfassenden Neuordnung bedarf. Mit der Hinwendung zu 
der Schweiz habe Liechtenstein 1923 zum Zwecke eines höheren Staatszieles bewusst 
auf einen Teil seiner Souveränität verzichtet. Nicht zuletzt dadurch sei Liechtenstein 
auch in den vollen Genuss der wirtschaftlichen Erstarkung, welche die Schweiz seit En- 
de des 2. Weltkrieges erfuhr, gekommen. Laut von Däniken gelte es, im Rahmen der 
Zollvertragsverhandlungen vor allem die Kernfrage zu lösen, ob ein Land, welches mit 
einem anderen ein gemeinsames Zoll- und Wirtschaftsgebiet bildet, unter Aufrechter- 
haltung der Union allein dem EWR beitreten kann. 
7/6. Liechtenstein unterzeichnet weitere Freihandelsabkommen 
Am 29.3.1993 unterzeichnete Botschafterin Dr. Andrea Willi das Freihandelsabkommen 
zwischen Liechtenstein und Ungarn sowie Bulgarien. Beide Abkommen beziehen sich 
auf den Freihandel mit Industriegütern, landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten 
sowie mit Fisch und anderen Meeresprodukten. Mit Unterzeichnung dieser beiden Ab- 
kommen erhöht sich die Zahl der von Liechtenstein abgeschlossenen Freihandelsab- 
kommen auf sieben. Im einzelnen betrifft dies die Abkommen mit der Türkei, Israel, 
Polen, Rumänien, Ungarn, Bulgarien sowie auf beschränkter Basis auch mit der Tsche- 
zhischen sowie Slowakischen Republik. 
77. Zusammenfassung März 1993 
Das bilaterale Verhältnis zu der Schweiz wird als Bestandteil der liechtensteinischen 
[dentität betrachtet. Dennoch kann man feststellen, dass gewisse Bestrebungen darauf 
hinaus laufen, die enge, für einzelne Personen vieleicht schon vielzu enge Bande zu lö- 
sen. Da man sich bezüglich der laufenden Zollvertragsverhandlungen doch ziemlich arg 
verschätzt hat, versucht ”man” sich hoffnungsvoll und zuversichtlich zu stimmen. Im 
Fürstentum Liechtenstein selbst wird den laufenden Verhandlungen kein allzu grosses 
Interesse mehr geschenkt, zumindest von seiten der Gewerbebetriebe nicht, denn die 
am 9.3.1993 veranstaltete Vollversammlung lockte nur gerade eine Handvoll Interessier-
	        

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