Volltext: Wirtschaftliche Interessenwahrung zwischen Abschottung, Einbindung, Marktöffnung und -zugang (Einflussmöglichkeiten?)

Fürstentum 
Liechtenstein 
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Volkswirtschaft 
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Grenzen für die Wirtschaftsakteure hinfällig geworden sind und damit nationale Wirtschafts- 
politik ihren Ansatzpunkt verliert. 
Es geht nicht einfach um’s Ökonomische. Nur wiederholen kann ich eine kürzliche Aussage 
des liechtensteinischen Regierungschefs: “Es zeigt sich heute stärker denn je, dass der Beitritt 
zum EWR nicht bloss eine Entscheidung über einen Beitritt zu einem Wirtschaftsvertrag war, 
sondern auch eine Entscheidung über eine Grundhaltung. Eine Grundhaltung nämlich, nach 
welcher es richtig ist, die anstehenden Fragen und Chancen aktiv anzupacken und dort, wo 
Fragen sich staatsübergreifend stellen, diese im europäischen Verbund zu bearbeiten und zu 
lösen.“ 
Wir stellen auch bereits verschiedentlich fest, dass die Verdeutlichung und Absicherung der 
eigenen Interessen als “Clubmitglied“ leichter gelingt als vormals als Verhandlungsgegner. 
Es kann und soll aber nicht verschwiegen werden, dass dieses Mitmachen im “Club“, also als 
EWR-Mitglied, für die Exekutive des Staates Liechtenstein eine erhebliche Herausforderung 
bedeutet. Auf den Kern gebracht wäre festzustellen, dass die gesamte Politik zur Aussenpoli- 
tik geworden ist. 
Während die Sachbearbeitung an den Arbeitsplätzen der Landesverwaltung ehedem allenfalls 
noch nach Bern schielen musste, wirken nunmehr die Entwicklungen und Vorgaben aus Brüs- 
sel direkt herein bis zu den einzelnen Stellen der meisten Ämter. Gefordert ist im weiteren 
eine gegenüber früher in diesem Ausmass auch ungewohnte Befassung mit der von aussen 
kommenden Rechtsmaterie. Bis anhin galt unbesehen und oft gar unbemerkt Schweizer Recht, 
und wenn wir es manchmal vielleicht bewusst zur Kenntnis nahmen, dachten wir: “Und siehe 
es ist gut so.“
	        

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