Volltext: Historiographie im Fürstentum Liechtenstein

dieses Klosters, das in die drei Abteilungen Urkunden, Akten und Bücher 
aufgegliedert ist, finden sich wertvolle Dokumente zur Geschichte Liechten- 
steins. Besonders in Eschen, aber auch in Triesen und Balzers besass die Abtei 
Rechte. Daneben liegen unter den Urkunden zahlreiche Stücke, welche die 
Werdenberger Grafen betreffen. Neben Urbarien sind es vornehmlich auch 
Akten, die unser Interesse verdienen. Die das frühe Liechtenstein betreffen- 
den Urkunden bis 1418 wurden von Franz Perret ediert und übersetzt. Das 
urkundliche Material ist zudem bis 1340 im UBSG-Süd ediert, die Wirtschafts- 
quellen sind in einem separaten Teil berücksichtigt. Über die jüngeren Urkunden- 
bestände bis 1520 geben die gedruckten Regesten Karl Wegelins aus der Mitte 
des 19. Jahrhunderts guten Aufschluss. Das eingehende Aktenverzeichnis er- 
schliesst die jüngeren Akten (vgl. Register). Als wichtige Handschriften sind 
vor allem der Liber Viventium mit Einträgen des 9. bis 14. Jahrhunderts und 
der Liber Aureus mit Texten des 11. bis 18. Jahrhunderts zu nennen. 
In Vaduz besass die im Hochmittelalter gegründete Abtei St. Johann im 
Thurtal (in Alt St. Johann) Güter. Das Kloster wurde 1555 St. Gallen inkorpo- 
riert. Die urkundlichen Bestände zum Vaduzer Besitz liegen deshalb heute 
ebenfalls im Stiftsarchiv, und zwar unter den Signaturen RR 1 A 1-46. Im 
übrigen besass das recht bedeutende Benediktinerkloster auch Güter in der 
Gegend von Feldkirch, was aus der geographischen Lage des Klosters ver- 
ständlich ist und die Bedeutung des Transits von Wildhaus ins Rheintal unter- 
streicht. 
Das Stiftsarchiv St. Gallen besitzt in seinen St. Galler Beständen sodann 
einige wichtige Liechtenstein betreffende Akten und Urkunden (Comitatus 
Valdulcensis) des 17. Jahrhunderts, als der Ankauf der Grafschaft Vaduz und 
der Herrschaft Schellenberg (Mons Scalensis) zur Diskussion stand, die be- 
sonders dem Jahr 1609 entstammen (Rubr. 13). Die Kaufsverhandlungen 
waren schon weit vorangeschritten, die Finanzierung mit dem Einverständnis 
von Papst Paul V. bereits sorgfältig vorbereitet. Es kam jedoch tatsächlich 
nicht zum Kauf, was die weitere Liechtensteiner Geschichte insofern verän- 
derte, als bei einem Kauf die genannten Herrschaften im 19. Jahrhundert wohl 
zu einem rechtsrheinischen Bezirk des Kantons St. Gallen geworden wären. 
Eine realistische Möglichkeit wäre in diesem Falle wohl auch die Eingliede- 
rung Liechtensteins als Bezirk in den Kanton Linth gewesen,welcher in die- 
sem Umfang grössere historische Chancen gehabt hätte. 1688 stand der Ver- 
kauf der Herrschaft Schellenberg an St. Gallen zur Diskussion. 
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