dieses Klosters, das in die drei Abteilungen Urkunden, Akten und Bücher
aufgegliedert ist, finden sich wertvolle Dokumente zur Geschichte Liechten-
steins. Besonders in Eschen, aber auch in Triesen und Balzers besass die Abtei
Rechte. Daneben liegen unter den Urkunden zahlreiche Stücke, welche die
Werdenberger Grafen betreffen. Neben Urbarien sind es vornehmlich auch
Akten, die unser Interesse verdienen. Die das frühe Liechtenstein betreffen-
den Urkunden bis 1418 wurden von Franz Perret ediert und übersetzt. Das
urkundliche Material ist zudem bis 1340 im UBSG-Süd ediert, die Wirtschafts-
quellen sind in einem separaten Teil berücksichtigt. Über die jüngeren Urkunden-
bestände bis 1520 geben die gedruckten Regesten Karl Wegelins aus der Mitte
des 19. Jahrhunderts guten Aufschluss. Das eingehende Aktenverzeichnis er-
schliesst die jüngeren Akten (vgl. Register). Als wichtige Handschriften sind
vor allem der Liber Viventium mit Einträgen des 9. bis 14. Jahrhunderts und
der Liber Aureus mit Texten des 11. bis 18. Jahrhunderts zu nennen.
In Vaduz besass die im Hochmittelalter gegründete Abtei St. Johann im
Thurtal (in Alt St. Johann) Güter. Das Kloster wurde 1555 St. Gallen inkorpo-
riert. Die urkundlichen Bestände zum Vaduzer Besitz liegen deshalb heute
ebenfalls im Stiftsarchiv, und zwar unter den Signaturen RR 1 A 1-46. Im
übrigen besass das recht bedeutende Benediktinerkloster auch Güter in der
Gegend von Feldkirch, was aus der geographischen Lage des Klosters ver-
ständlich ist und die Bedeutung des Transits von Wildhaus ins Rheintal unter-
streicht.
Das Stiftsarchiv St. Gallen besitzt in seinen St. Galler Beständen sodann
einige wichtige Liechtenstein betreffende Akten und Urkunden (Comitatus
Valdulcensis) des 17. Jahrhunderts, als der Ankauf der Grafschaft Vaduz und
der Herrschaft Schellenberg (Mons Scalensis) zur Diskussion stand, die be-
sonders dem Jahr 1609 entstammen (Rubr. 13). Die Kaufsverhandlungen
waren schon weit vorangeschritten, die Finanzierung mit dem Einverständnis
von Papst Paul V. bereits sorgfältig vorbereitet. Es kam jedoch tatsächlich
nicht zum Kauf, was die weitere Liechtensteiner Geschichte insofern verän-
derte, als bei einem Kauf die genannten Herrschaften im 19. Jahrhundert wohl
zu einem rechtsrheinischen Bezirk des Kantons St. Gallen geworden wären.
Eine realistische Möglichkeit wäre in diesem Falle wohl auch die Eingliede-
rung Liechtensteins als Bezirk in den Kanton Linth gewesen,welcher in die-
sem Umfang grössere historische Chancen gehabt hätte. 1688 stand der Ver-
kauf der Herrschaft Schellenberg an St. Gallen zur Diskussion.
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