Volltext: Historiographie im Fürstentum Liechtenstein

eine Sammlung von etwa 2500 Manuskripten sowie um die Korrespondenz der 
Kabinettskanzlei. Da die Fürsten erst 1938 nach Vaduz übersiedelten und damit 
in engeren Kontakt zu Liechtenstein traten, wird das schwerpunktmässig biogra- 
phisch aufgebaute Familienarchiv allenfalls über Briefwechsel oder manche 
besitz- und standesrechtliche Schriftstücke für die Landesgeschichte von Inter- 
esse sein. Auch die Urkundensammlung ist diesbezüglich enttäuschend. Wenn 
man von den zentralen Dokumenten absieht, die im Zusammenhang mit dem 
Erwerb und der Erhebung des Fürstentums stehen, so haben hier vorwiegend 
Privilegienbestätigungen aus der anschliessenden Zeit Eingang gefunden. Bei 
den Manuskripten sind die Forschungsmöglichkeiten hingegen etwas grösser. 
Hinzuweisen ist besonders auf eine Reihe von Wirtschaftsbüchern, welche die 
einzelnen Sparten der herrschaftlichen Ökonomie, wie Rent-, Burggrafen-, Ka- 
sten-, Keller- und Waldamt, sowohl im Einkommens- als auch im Ausgaben- 
bereich für den Zeitraum von 1750 bis 1804 lückenlos belegen. Ein interessantes 
Curiosum stellt das Untersuchungsprotokoll einer Kommission dar, die 1736 
eingesetzt war, um der durch die Machenschaften eines korrupten Verwalters, 
eines unehrlichen Müllers und eines jüdischen Händlers aus Sulz zugefügten 
Schädigung der liechtensteinischen Bevölkerung und der fürstlichen Interessen 
ein Ende zu bereiten. Ferner finden sich im Handschriftenbestand etwa zwei 
Urbare und eine Landesordnung aus dem 17. Jahrhundert sowie Aufzeichnun- 
gen über Gerichts-, Grundbuchs- und Verlassenschaftstaxen. Ein Teil des er- 
wähnten Materials wird z. Z. als Dauerleihgabe im liechtensteinischen Landes- 
archiv verwahrt. 
Schliesslich gibt es hier noch die Korrespondenz der Kabinettskanzlei ab 
1919, des ehemaligen Sekretariats des regierenden Fürsten, über die naturgemäss 
auch die Angelegenheiten des Landes liefen. 
Das fürstliche Hausarchiv stellt somit keine Fundgrube an Archivalien zur 
Geschichte des Fürstentums Liechtenstein dar. Infolge der Kriegs- und ande- 
rer Verluste lässt ein Gutteil der Bestände an Vollständigkeit sehr zu wün- 
schen übrig. Wenn es daher aber zwar nur in Ausnahmen möglich sein wird, 
das Quellenmaterial als alleinige Grundlage für eine grössere Darstellung 
heranzuziehen, so findet sich hier doch mancher wertvolle Einzelbeleg, ande- 
res wieder kann als Ergänzung dienen bzw. Teilbereiche beleuchten.
	        

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