Volltext: Historiographie im Fürstentum Liechtenstein

Akten (nicht der Sitzungsprotokolle) verloren. Bei den Ämtern wurde völlig 
unsystematisch und willkürlich Archivgut vernichtet. Wichtiges Archivgut 
ging verloren. Die Überlieferungssituation bei der Regierung und beim Land- 
gericht hingegen ist seit dem frühen 19. Jh. im grossen und ganzen als gut zu 
bezeichnen. 
1961 wurde das Archiv als eigenständige Institution geschaffen. In diesem 
Jahr wurde der erste Magazinraum gebaut und die Stelle des Staatsarchivars 
geschaffen. Der Staatsarchivar, der auf Grund des Gesetzes gleichzeitig Landes- 
bibliothekar ist, konnte in den ersten 10 Jahren seiner Aufgabe als Archivar 
nur stundenweise nachgehen. Sein Hauptaugenmerk galt dem Aufbau der 
Landesbibliothek. Es gab damals im Archiv noch keinen Arbeitsraum für den 
Archivar, sondern lediglich einen Magazinraum. Erster Staatsarchivar war 
Robert Allgäuer, 1972 folgte Hans Brunhart, 1974 Dr. Alois Ospelt. 
1975 erliess die Regierung eine Verordnung über das Landesarchiv, womit das 
Landesarchiv eine Rechtsgrundlage erhielt. 1995 erliess sie eine Verordnung 
über die Registraturen in der Landesverwaltung, in der die Organisation der 
Registraturen und die Aktenablieferung detailliert geregelt werden. Zur Zeit 
sind Bestrebungen zur Schaffung eines Archivgesetzes im Gang. 
1977 wurde das Landesarchiv ein erstes Mal erweitert: Es erhielt zwei neue 
Magazinräume, ein Büro für den Staatsarchivar und einen Arbeitsraum für 
Archivbenutzer. 1990 wurde eine Doppelgarage im Erdgeschoss zu einem 
vierten Magazinraum umgebaut. Anfang 1995 fand ein weiterer Umbau statt, 
mit dem der öffentliche Bereich (Benutzerraum, Handbibliothek, Sekretariat) 
von den Magazinräumen getrennt wurden. Gleichzeitig wurde eine brandschutz- 
technische Sanierung des Landesarchivs in Angriff genommen. Die Räum- 
lichkeiten wurden in mehrere Brandabschnitte unterteilt. Mit diesen baulichen 
Massnahmen konnten die Sicherheitsbedingungen wesentlich verbessert wer- 
den. 
Soweit ein Blick auf die historische Entwicklung. Ich komme nun zu den 
Beständen und ihrer Erschliessung. 
Die Bestände 
In der Archivwissenschaft unterscheidet man zwischen dem Provenienz- und 
dem Pertinenzprinzip. Beim Pertinenzsystem werden alle Akten, die den 
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