Akten (nicht der Sitzungsprotokolle) verloren. Bei den Ämtern wurde völlig
unsystematisch und willkürlich Archivgut vernichtet. Wichtiges Archivgut
ging verloren. Die Überlieferungssituation bei der Regierung und beim Land-
gericht hingegen ist seit dem frühen 19. Jh. im grossen und ganzen als gut zu
bezeichnen.
1961 wurde das Archiv als eigenständige Institution geschaffen. In diesem
Jahr wurde der erste Magazinraum gebaut und die Stelle des Staatsarchivars
geschaffen. Der Staatsarchivar, der auf Grund des Gesetzes gleichzeitig Landes-
bibliothekar ist, konnte in den ersten 10 Jahren seiner Aufgabe als Archivar
nur stundenweise nachgehen. Sein Hauptaugenmerk galt dem Aufbau der
Landesbibliothek. Es gab damals im Archiv noch keinen Arbeitsraum für den
Archivar, sondern lediglich einen Magazinraum. Erster Staatsarchivar war
Robert Allgäuer, 1972 folgte Hans Brunhart, 1974 Dr. Alois Ospelt.
1975 erliess die Regierung eine Verordnung über das Landesarchiv, womit das
Landesarchiv eine Rechtsgrundlage erhielt. 1995 erliess sie eine Verordnung
über die Registraturen in der Landesverwaltung, in der die Organisation der
Registraturen und die Aktenablieferung detailliert geregelt werden. Zur Zeit
sind Bestrebungen zur Schaffung eines Archivgesetzes im Gang.
1977 wurde das Landesarchiv ein erstes Mal erweitert: Es erhielt zwei neue
Magazinräume, ein Büro für den Staatsarchivar und einen Arbeitsraum für
Archivbenutzer. 1990 wurde eine Doppelgarage im Erdgeschoss zu einem
vierten Magazinraum umgebaut. Anfang 1995 fand ein weiterer Umbau statt,
mit dem der öffentliche Bereich (Benutzerraum, Handbibliothek, Sekretariat)
von den Magazinräumen getrennt wurden. Gleichzeitig wurde eine brandschutz-
technische Sanierung des Landesarchivs in Angriff genommen. Die Räum-
lichkeiten wurden in mehrere Brandabschnitte unterteilt. Mit diesen baulichen
Massnahmen konnten die Sicherheitsbedingungen wesentlich verbessert wer-
den.
Soweit ein Blick auf die historische Entwicklung. Ich komme nun zu den
Beständen und ihrer Erschliessung.
Die Bestände
In der Archivwissenschaft unterscheidet man zwischen dem Provenienz- und
dem Pertinenzprinzip. Beim Pertinenzsystem werden alle Akten, die den
X