in der Literatur vermutet, sondern ist Resultat der Einschätzung weiblicher
Arbeit. Die Ursache für das Verschwinden von 1409 weiblichen Arbeitskräf-
ten in der Volkszählung lag darin, dass sich die Bäuerinnen gemäss Rollen-
norm als Hausfrauen deklarierten. Damit wurden sie wie Rentnerinnen, Kin-
der und Arbeitslose zu den «Nichterwerbstätigen», im allgemeinen Sprachge-
brauch also zu den «Nichtarbeitenden» gezählt.
Die Erfassung der Bäuerinnen und der Bauerntöchter als Arbeitskräfte in der
Betriebszählung ist vor allem auf die damals häufige Nebenerwerbsstruktur
zurückzuführen. In landwirtschaftlichen und gewerblichen Doppelbetrieben durf-
ten sich die gleichen Personen auf den Zählbogen nur einmal eintragen, was der
sonst üblichen männlichen Repräsentation des Bauernbetriebes und der damit
verbundenen Arbeit — wenigstens in der Statistik — einen Riegel vorschob.
Über 36% der Betriebe wurden von Frauen geleitet, wobei sie allerdings
vorwiegend Klein- (100-300 Aren) und Kleinstbetrieben (0-100 Aren) vor-
standen. Betriebsleiterinnen waren vor allem Witwen und Ehefrauen, die den
Hof vorwiegend alleine bewirtschafteten und deren Ehemänner und Söhne
hauptsächlich als Saisonarbeiter im Baugewerbe oder als Kleingewerbetreibende
tätig waren und nur zwischendurch in der Landwirtschaft arbeiteten oder
regelmässig kleinere «typische Männerarbeiten» verrichteten. Welche bizar-
ren Formen die Vereinnahmung und Repräsentation weiblicher Arbeit durch
Männer annehmen kann, illustriert ein Beispiel aus dem Volksblatt von 1934,
das die vorgängig geschilderte Arbeitsteilung folgendermassen beschreibt:
«Auch die meisten Gewerbetreibenden und Arbeiter betätigen sich in ihrem
Nebenberufe oder durch ihre Familienangehörigen in der Landwirtschaft.»
Das Verschwinden der in der Betriebszählung noch aufscheinenden weibli-
chen Arbeitsleistungen lässt sich in ähnlich krasser Form auch für das Handels-
gewerbe aufzeigen. Von den 1929 im Kleinhandel beschäftigten 175 Personen
waren 114 Frauen. Ein Blick in das Gewerbeverzeichnis von 1934 vermittelt
demgegenüber den Eindruck als handle es sich im Kleinhandel in der Zwischen-
kriegszeit vorwiegend um einen männlichen Arbeitsbereich, denn 56 der
insgesamt 73 Gemischtwarenhandlungen standen Männer vor.
Einen Erklärungsansatz für die fehlende Wahrnehmung der Händlerinnen in
der Öffentlichkeit bietet die damals im Kleinhandel noch weit verbreitete
Einheit von Arbeitsplatz und Wohnung. Häufig befand sich der Laden im
Wohnhaus, also in dem der Frau zugeordneten Arbeitsbereich. Die Tätigkeit
der verheirateten selbständigen Händlerin wurde darum wahrscheinlich als
7A