Volltext: Historiographie im Fürstentum Liechtenstein

15. bis 17. Jahrhundert, für die ein altes, handschriftliches Verzeichnis in 
deutscher Sprache existiert. Dieses Verzeichnis ist im Liechtensteinischen 
Landesarchiv in Form von Kopien einsehbar. Thematisch umfassen die Ur- 
kunden zahlreiche Privilegien (Belehnungen mit dem Erbhofrichteramt zu 
Rottweil), dazu hauptsächlich Heiratskontrakte, Testamente und Erbteilungen. 
Zusätzlich zu diesen 86 repertorisierten Urkunden existieren noch eine Reihe 
weiterer Urkunden und Urkundenabschriften, die hauptsächlich aus dem 16. Jahr- 
hundert stammen. Bezüge auf die Gebiete des heutigen Fürstentums Liechten- 
stein sind allerdings nur marginal vorhanden. 
Das Aktenmaterial ist laut Auskunft der zuständigen Archivarin, Frau Mag. 
Anna Kubikovä, grob in 47 Faszikel nach Themenbereichen geordnet und 
umfasst an die 3000 Seiten. Es steht im Liechtensteinischen Landesarchiv in 
Form von insgesamt sieben Mikrofilmen zur Verfügung. Die Akten setzen mit 
wenigen Ausnahmen zu Beginn des 16. Jahrhunderts ein und stellen in ihrer 
thematischen Zusammensetzung ein typisches Familienarchiv dar. Ein grosser 
Teil, nach einer allerdings eher oberflächlichen Schätzungen ungefähr ein 
Drittel des Materials, stammt aus der Zeit von 1572 bis 1583, als die unmün- 
digen Kinder Graf Alwigs IX. von Sulz, Christoph, Carl Ludwig und Rudolph, 
unter der von Maximilian II. bestimmten Vormundschaft der Grafen Georg 
von Helfenstein und Heinrich von Fürstenberg standen. 
Einen zweiten relativ geschlossenen Textkorpus bilden die chronologisch auf 
die ebengenannten Vormundschaftsverhandlungen und -abrechnungen fol- 
genden Erbverhandlungen und -verträge der Brüder Christoph, Rudolph VII. 
und Karl Ludwig. Dazu kommen Schuldenaufstellungen, einige Privatkorre- 
spondenz und zahlreiche Rechnungen. Direkte Bezüge zu Liechtenstein (bzw. 
den Herrschaften Vaduz und Schellenberg) sind im Gesamten gesehen spär- 
lich und können eher als Ergänzungen zu anderen Beständen — vor allem der 
Innsbrucker Materialien — herangezogen werden. 
Im Rahmen der Erbschaftsverhandlungen zwischen den Grafen Rudolph VII. und 
Carl Ludwig werden die beiden Herrschaften Vaduz und Schellenberg nicht ge- 
nannt, sondern 1583 nur zusammen mit den anderen Territorien unter der Sammel- 
bezeichnung «Herrschaften vnd gueter» subsumiert. 1602 erhielt Carl Ludwig 
neben den unter seiner Verwaltung stehenden Herrschaften Vaduz, Schellenberg 
und Blumenegg auch den Hauptsitz, die Landgrafschaft Kleggau (Klettgau) und 
übernahm dafür die Schulden des Hauses. Zu dieser Thematik ist in den im 
Bestand enthaltenen Schreiben nur von der Landgrafschaft Klettgau die Rede. 
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