Volltext: Vor Vätterlischual zum Kindergarta

Gutachtliche Äusserungen vom hygienischen, bzw. 
sanitären Standbunkte aus betrachtet, betreffend 
Neubau der Kleinkinderschule in Triesen. 
Die ärziliche Erfahrung hat wiederholt gelehrt, 
dass Kindergärten, wenn diese den hygienischen 
Anforderungen nicht ent- 
sprechend, geeignet sind, 
Infektionskrankheiten und 
Parasiten auf gesunde 
reinliche Kinder zu über- 
tragen. Je kleiner der Auf 
enthalt, bzw. der Spiel 
raum der Kinder ist, um So 
grösser ist die genannte Ge- 
Jahr. Anderseits darf der ge- 
sunde Bewegungsdrang 
der Kinder keinesfalls ein- 
geschränkt werden, um die 
körperliche Entwicklung 
nicht zu hemmen. Es gilt 
als hygienischer Grundsatz, 
die diesbezüglichen Anfor- 
derungen noch strenger zu 
stellen als an die Schulen 
selbst. 
Was nun der Plan der neu 
zu erbauenden Kleinkin- 
derschule in Triesen betrifft, so lässt er nicht nur 
jedwelchen sanitären Fortschrilt vermissen, SOn- 
dern erfüllt nicht einmal die Mindestanforderun- 
gen, die an eine neubauliche laut Gesetz gestellt 
werden müssen. 
{. Als Minimum an Platzfläche ist pro Kind 1 bis 
1.5 Quadratmeter und an Luftraum 4 bis 6 
Raummeter zu fordern. Da heute mit einer 
durchschnittlichen Frequenz von 65 Kindern zu 
rechnen ist, wäre demnach mit einer Bodenfläche 
von mindestens 75 Quadratmeter zu rechnen 
und um den notwendigen Luftraum zu erhalten, 
müsste auch die Höhe des Schulzimmers auf 4 m 
angesetzt werden. 
2. Eine Heizung oder deren Anlage ist aus dem 
Plane nicht ersichtlich. 
3. Als absolute Notwendigkeit ist eine Wasserlei 
tung anzufordern. zwecks 
Trinkwasserversorgung und 
Waschgelegenheit. Es wäre 
demnach auf einen Brun 
nen und auf eine, wenn 
auch kleine Waschmöglich- 
keit (Separate), um verun- 
reinigte Kinder zu ordnen. 
Bedacht zu nehmen. 
4. Für die Kinder sind zwei 
Aborte vorgesehen, was den 
Bedürfnissen entsprechen 
würde. Für die Schulschwe- 
ster jedoch muss unbedingt 
ein sebarater Abort ange- 
fordert werden, da dieser 
nicht zugemulet werden 
kann, den Abort der Klein- 
kinder benützen zu MÜs- 
Knabe. Aufnahme von Kanonikus Anton Frommelt sen, Laut Landesgesetzblatt 
zwischen 1922 und 1933 Nr. 3 von 1890 1. dürfen 
Schulgebäude nur solche 
Räume enthalten, welche den Zwecken der Schule 
dienen. Die Errichtung eines Kirchenabortes im 
Gebäude der Kleinkinderschule ist unzulässig 
und aus sanilären Gründen unbedingt abzuleh- 
nen, da die Reinhaltung öffentlich benützter 
Aborte meist sehr zu wünschen übrig lässt und zu 
widerlicher Gas- und Geruchsentwicklung Anlass 
gibt. 
Um die Reinhaltung der Aborte zu gewährleisten 
und um die Geruchsentwicklung zu vermeiden 
wäre in diesem Falle eine Wasserspülung ange- 
zeigl,. 
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