tierten Mehrkosten von rund 9000 Kronen. Nur wenig
zeringer wäre der Mehraufwand ausgefallen, wenn
das Reservoir auf der Quadretscha errichtet und als
Löschwasserreserve eine Druckleitung von der Fabrik
zum Roten Haus geführt worden wäre. Bei dieser letz-
‘en Variante hätte zudem der erforderliche Druckaus-
gleich zusätzliche technische Probleme aufgeworfen.
Carl Schädler, der Wortführer des Komitees, bean
:ragte die Ausführung des Projekts Kürsteiner. Es soll-
te allerdings zunächst nur die Quellfassung in der
Quadretscha erstellt werden. Über die Lage des Reser-
voirs und die Zahl der öffentlichen Brunnen sollte
erst nach erfolgter Quellfassung entschieden werden.
Der Vorsteher erhielt den Auftrag, um die Baukonzes-
sion für die Quellfassung auf den Grundstücken der
fürstlichen Domäne nachzusuchen und ein Gesuch
um finanzielle Unterstützung an den Fürsten einzu-
reichen. Der Antrag Schädlers wurde mit 14 gegen 4
Stimmen angenommen und sogleich ein vierköpfiges
Baukomitee gewählt.
Es wurde damit gerechnet, die Gesamtkosten von
85’000 Kronen innert 45 Jahren zu amortisieren. Die
jährliche Quote von rund 3800 Kronen sollte wie folgt
aufgebracht werden:
80 Hausbrunnen ä 10 Kronen 800 Kronen
170 Haushaltungen,
Umlage ä 10 Kronen 1700 Kronen
500 Stück Vieh, Umlage ä 1 Krone . 500 Kronen
Steuern 780 Kronen
Total
2780 Kronen
Baugesuch und öffentliche Verlautbarung
Am 14. März 1906 reichte der Gemeindevorsteher das
Baugesuch für die Quellfassungen ein. Diese Arbeiten
sollten vorausgehen, weil erst danach, je nach Tiefen-
age der zu fassenden Quellen, der Standort des
Reservoirs bestimmt und in die Pläne eingezeichnet
werden könnte. Die Regierung gewährte vorerst keine
Baubewilligung. Sie ordnete eine Begehung des
Quellgebiets an und forderte die Gemeinde auf, ihr
Bauvorhaben öffentlich zu verlautbaren. Allfällige
Einsprachen gegen die geplante Anlage sollten binnen
14 Tagen bei der Regierung eingereicht werden.
Einsprachen und Beschwerden gefährden das Projekt
Kaum war die öffentliche Kundmachung erfolgt, traf
eine Beschwerde nach der anderen ein:
Neun “Brunnengenossen im oberen Altenbach”
sahen ihren Brunnen in seiner Existenz bedroht. Ihre
iefer liegenden Quellen könnten abgeschnitten und
ihr Brunnen “geschwächt oder gar trockengelegt” wer-
den. Ihre Brunnengenossenschaft hätte die Quellen
“seit unvordenklicher Zeit” genutzt. Die Brunnenge-
aossenschaften seien von der Gemeinde stets aner-
xannt und auch unterstützt worden. Die Hauptkosten
nätten sie aber immer selbst getragen. Sie seien nicht
grundsätzlich gegen eine neue Wasserversorgung. Ein
so grosser Kostenaufwand aber verstosse beim gegen-
wärtigen Stand der Gemeindefinanzen gegen das Ge-
neinwohl. Ihrer Genossenschaft dürfe jedenfalls keine
Mehrbelastung aus der geplanten Wasserversorgung
erwachsen, wenn diese von ihnen nicht gebraucht
würde.
Eine weitere Einsprache war unterzeichnet von 19
Hausbesitzern aus dem oberen und unteren Altabach.
Sie richtete sich gegen das im steilen, rutschgefährdeten
Berghang der Quadretscha geplante Wasserreservoir.
Die Löwenwirtin befürchtete eine Beeinträchtigung
ihres Wasserrechts an der Brunnenleitung Quadretscha-
Löwen und verlangte eine gebührende Ablösung re-
spektive Entschädigung, sofern sie zu “Leistungen
irgendwelcher Art” für die neue Wasserversorgung
herangezogen würde.