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Der Kirchthaler-Brunnen bei der Bierbrauerei Quaderer im Altabach, dokumentiert von Eugen Verling
“Brunnen beim Kirchthaler”
Beim Gasthof Kirchthaler, heute Vaduzerhof, im Alta-
bach stand ein weiterer Genossenschaftsbrunnen. Auch
diese Brunnenstätte ist 1787 als Wachtstation aufge-
führt. Die Brunnengenossenschaft umfasste 1908 die
Häuser Nr. 44 bis 46, 48, 51 1/2, 53 bis 56 1/2, 60 bis
63, 142, 149, 151, 160, 161, 167, 175, 176 und 201 im
Altabach unterhalb der heutigen Abzweigung Egerta-
strasse, im Kreuzungsbereich Altabach-Städtli-Herra-
gass-Äuli sowie an der Lettstrasse.
Die alten Rechtsverhältnisse zwischen Privaten, Brun-
nengenossenschaften und Gemeinde sind gut abzu-
lesen aus einem Revers, den Franz Anton Kirchthaler
am 11. Dezember 1880 ausgestellt hatte. Darin wird
bestätigt, dass der zwischen der Brunnenleitung und
seinem Wohnhaus gelegene Boden Kirchthalers Eigen-
tum sei. Gleichzeitig aber verzichtet Kirchthaler auf
das uneingeschränkte Benützungsrecht dieses Areals
“in dem Umfange, als die jederzeitige Ausübung des
Tränkerechtes von Seite der Brunnengenossen sowie
der damit verbundene Viehtrieb zum Brunnen dies
wie bisher auch weiterhin notwendig machen”. Die
Begrenzung dieses “stets freibleibenden Platzes mit
sichtbaren Marken” soll “in Kirchthalers und der
Brunnengenossen Beisein” durch den Ortsvorsteher
vorgenommen werden.
Ebenfalls 1880 ist der Wasserkanal im Altabach ober-
halb des Kirchthaler-Brunnens aktenmässig belegt.
Der Ortsvorsteher wird nämlich von der Regierung in
einem Schreiben vom 7. November aufgefordert, den
teilweise eingestürzten und beschädigten Kanal sofort
ausbessern zu lassen, um ein Unglück für Menschen
oder Tiere zu verhüten.
“Brunnen beim Sattler Seger”
Zum Brunnen beim Haus Nr. 97 1/2 des Sattlers
Johann Seger gehörten 1908 die Häuser Nr. 57, 58, 93,
94, 97 bis 99, 101 und 101 1/2 sowie 144 und 164 im
oberen Altabach sowie im angrenzenden Mitteldorf
und im Beckagässli. Auch dieser Brunnenplatz ist
1787 als Wachtstation erwähnt.