Zwei Jahre zuvor, im April 1787, war bereits eine
Wachtordnung erlassen worden, die spezielle Bestim-
mungen für die Gemeinde Vaduz enthielt. In der Zeit
von 23 bis 3 Uhr musste demzufolge die Nachtwache
viermal durch das Dorf patroullieren, und zwar einer
festgesetzten Route entlang. Die Wache passierte da-
bei die folgenden elf Stationen: die St. Florinskirche,
das Haus des Landvogts, den Brunnen im Städtli, den
unteren Brunnen im Altabach, den Brunnen beim
Haus des Joseph Falck, den Brunnen beim Haus des
Joseph Walser, das Haus von Hansjörg Jäger, den Ober-
dorf-Brunnen, den Brunnen “Im Winkel”, das Haus
von Säckelmeister Lorenz Boss und schliesslich den
oberen Brunnen im Altabach.
Diese Wachtordnungen wurden offenbar nicht odeı
nur unzureichend eingehalten. Jedenfalls drängte das
Oberamt am 19. März 1790 auf die Abschaffung der
bisherigen Rodwacht und auf Anstellung eines ordent-
lich besoldeten Nachtwächters. Der Fürst bewilligte
schliesslich dieses Ansuchen (Schreiben der Hofkanzlei
Wien vom 31. März 1789). Jeder angestellte Nacht-
wächter erhielt fortan eine Entschädigung von zwölf
Gulden pro Jahr.
Eine Föhn- und Feuerwache für Vaduz
Am 22. Oktober 1795 fiel der Grossteil von Balzers
einem verheerenden Dorfbrand zum Opfer. Insgesamt
wurden 77 Häuser und auch die Kirche zerstört. Drei
Menschenleben waren zu beklagen. Ein starker Föhn
hatte die Ausbreitung des Feuers noch zusätzlich be-
günstigt. Der Schrecken über dieses Ereignis sass den
Bewohnerinnen und Bewohnern von Liechtenstein
noch jahrelang tief in den Knochen. Die Obrigkeit
selbst bemühte sich vermehrt um einen wirkungsvol-
leren Brandschutz. Landvogt Franz Xaver Menzinger
beantragte für die Gemeinde Vaduz die Einrichtung
einer ständigen Föhn- und Feuerwache. In seinem
Schreiben vom 31. Dezember 1800 bemerkte Menzin-
ger dazu folgendes: “Ich habe ...imer gehofft, bey
Pfenwetter eine Feuerwache für den ganzen Ort zu
stande zu bringen; weil ich aber sehe, dass dieses so
wenig als eine andere gute Anstalt zu erzielen ist: So
bin ich auf den Gedanken verfallen, wenigst für die
Einwohner im Städtel . . . eine Anstalt zu treffen, bey
welcher wir die Städtelinwohner bey den heffigsten
Stürmen des Mittagswinds geströsten und ruhiger zu
Bett gehen können”. Jeweils bei Föhnwetter, so Land-
vogt Menzinger, sollten zwei im Städtli wohnhafte
Männer diese Feuerwache versehen. Einem ersten
Kontrollgang um 9 Uhr abends sollte ein zweiter um
Mitternacht und ein dritter morgens um 4 Uhr folgen.
- In einem weiteren Schreiben präzisierte Menzinger
den Plan zur Einführung einer nächtlichen Feuer-
wache im Vaduzer Städtli: “. . . ich halte also dafür,
dass, sobald der Pfen gehet, zwey Personen . . ., die
nach Belieben miteinander abwechseln können, ihr
Amt antretten, alle Häuser ohne Unterschied visitiren,
und alle Leute warnen sollen, auf Feuer und Liecht
Obacht zu haben; Abends um 8 Uhr gehen sie wieder
herum, gedulden kein Feuer mehr in den äusseren
Häusern und löschen es aus, wo sie eines antreffen;
und so patrolieren sie bies 12 Uhr”. Eine zweite Schicht
sollte dann ab Mitternacht unterwegs sein, bis sie
schliesslich um 3 Uhr morgens von einer dritten Schicht
abgelöst wurde. Menzinger betonte, man dürfe nur
seriöse Männer für die Feuerwache aufstellen, also
“keine gleichgiltigen Knechte, oder gar Buben, die
mehrer auf Possen und Raupereyen als auf ernsthaffte
Gegenstände bedacht sind”.
Dieses Projekt für eine Feuerwache wurde nicht
nur vom fürstlichen Oberamt (Landvogt Menzinger,
Rentmeister Joseph Fritz, Amtsschreiber Johann Gold-
ner), sondern auch von der Geistlichkeit und der wei-
teren “Dorfprominenz” ausdrücklich unterstützt. Ihr
Einverständnis hierzu gaben zum Beispiel die Hof
kapläne Constantin Steiger und Johann Baptist Schrei-