Volltext: Vaduzer Wasser

Zwei Jahre zuvor, im April 1787, war bereits eine 
Wachtordnung erlassen worden, die spezielle Bestim- 
mungen für die Gemeinde Vaduz enthielt. In der Zeit 
von 23 bis 3 Uhr musste demzufolge die Nachtwache 
viermal durch das Dorf patroullieren, und zwar einer 
festgesetzten Route entlang. Die Wache passierte da- 
bei die folgenden elf Stationen: die St. Florinskirche, 
das Haus des Landvogts, den Brunnen im Städtli, den 
unteren Brunnen im Altabach, den Brunnen beim 
Haus des Joseph Falck, den Brunnen beim Haus des 
Joseph Walser, das Haus von Hansjörg Jäger, den Ober- 
dorf-Brunnen, den Brunnen “Im Winkel”, das Haus 
von Säckelmeister Lorenz Boss und schliesslich den 
oberen Brunnen im Altabach. 
Diese Wachtordnungen wurden offenbar nicht odeı 
nur unzureichend eingehalten. Jedenfalls drängte das 
Oberamt am 19. März 1790 auf die Abschaffung der 
bisherigen Rodwacht und auf Anstellung eines ordent- 
lich besoldeten Nachtwächters. Der Fürst bewilligte 
schliesslich dieses Ansuchen (Schreiben der Hofkanzlei 
Wien vom 31. März 1789). Jeder angestellte Nacht- 
wächter erhielt fortan eine Entschädigung von zwölf 
Gulden pro Jahr. 
Eine Föhn- und Feuerwache für Vaduz 
Am 22. Oktober 1795 fiel der Grossteil von Balzers 
einem verheerenden Dorfbrand zum Opfer. Insgesamt 
wurden 77 Häuser und auch die Kirche zerstört. Drei 
Menschenleben waren zu beklagen. Ein starker Föhn 
hatte die Ausbreitung des Feuers noch zusätzlich be- 
günstigt. Der Schrecken über dieses Ereignis sass den 
Bewohnerinnen und Bewohnern von Liechtenstein 
noch jahrelang tief in den Knochen. Die Obrigkeit 
selbst bemühte sich vermehrt um einen wirkungsvol- 
leren Brandschutz. Landvogt Franz Xaver Menzinger 
beantragte für die Gemeinde Vaduz die Einrichtung 
einer ständigen Föhn- und Feuerwache. In seinem 
Schreiben vom 31. Dezember 1800 bemerkte Menzin- 
ger dazu folgendes: “Ich habe ...imer gehofft, bey 
Pfenwetter eine Feuerwache für den ganzen Ort zu 
stande zu bringen; weil ich aber sehe, dass dieses so 
wenig als eine andere gute Anstalt zu erzielen ist: So 
bin ich auf den Gedanken verfallen, wenigst für die 
Einwohner im Städtel . . . eine Anstalt zu treffen, bey 
welcher wir die Städtelinwohner bey den heffigsten 
Stürmen des Mittagswinds geströsten und ruhiger zu 
Bett gehen können”. Jeweils bei Föhnwetter, so Land- 
vogt Menzinger, sollten zwei im Städtli wohnhafte 
Männer diese Feuerwache versehen. Einem ersten 
Kontrollgang um 9 Uhr abends sollte ein zweiter um 
Mitternacht und ein dritter morgens um 4 Uhr folgen. 
- In einem weiteren Schreiben präzisierte Menzinger 
den Plan zur Einführung einer nächtlichen Feuer- 
wache im Vaduzer Städtli: “. . . ich halte also dafür, 
dass, sobald der Pfen gehet, zwey Personen . . ., die 
nach Belieben miteinander abwechseln können, ihr 
Amt antretten, alle Häuser ohne Unterschied visitiren, 
und alle Leute warnen sollen, auf Feuer und Liecht 
Obacht zu haben; Abends um 8 Uhr gehen sie wieder 
herum, gedulden kein Feuer mehr in den äusseren 
Häusern und löschen es aus, wo sie eines antreffen; 
und so patrolieren sie bies 12 Uhr”. Eine zweite Schicht 
sollte dann ab Mitternacht unterwegs sein, bis sie 
schliesslich um 3 Uhr morgens von einer dritten Schicht 
abgelöst wurde. Menzinger betonte, man dürfe nur 
seriöse Männer für die Feuerwache aufstellen, also 
“keine gleichgiltigen Knechte, oder gar Buben, die 
mehrer auf Possen und Raupereyen als auf ernsthaffte 
Gegenstände bedacht sind”. 
Dieses Projekt für eine Feuerwache wurde nicht 
nur vom fürstlichen Oberamt (Landvogt Menzinger, 
Rentmeister Joseph Fritz, Amtsschreiber Johann Gold- 
ner), sondern auch von der Geistlichkeit und der wei- 
teren “Dorfprominenz” ausdrücklich unterstützt. Ihr 
Einverständnis hierzu gaben zum Beispiel die Hof 
kapläne Constantin Steiger und Johann Baptist Schrei-
	        

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