Volltext: Die Armee, die es nicht geben durfte

Zeitweilig verlangt sie sogar, daß man den Kontakt zwischen Bauern 
und Klerus einerseits und den Internierten andererseits verhindern solle. 
Auch dieser Forderung gibt die Fürstliche Regierung nicht nach. Als die 
Kommission sieht, daß sie im Prinzp bezüglich ihres Zieles, an die 
Internierten heranzukommen, keinen Schritt weitergekommen ist, 
zrklärt sie, daß zwei ihrer Offiziere so lange in Liechtenstein bleiben 
würden, bis die Angelegenheit in ihrem Sinne erledigt sei. Doch damit 
nicht genug: die gleichen Offiziere, die sich zuvor entrüstet auf das Völ- 
kerrecht berufen hatten, auf Grund dessen diese Russen Kriegsverbre- 
cher seien, verlangen nun, — auf einmal! — daß die Schweiz — unter Bruch 
des Völkerrechtes, da sie als Okkupant käme — ein Bataillon ihrer 
Armee nach Liechtenstein entsenden solle, um die Internierten gewalt- 
sam an die Sowjetunion auszuliefern. Vollends absurd wird es, als sie 
sich sogar zu der Forderung versteigen, den Internierten die ohnehin 
schon kargen Lebensmittelrationen zu kürzen, da die Internierten nur 
deswegen nicht abreisen wollten, weil es ihnen zu gut gehe! Die Bevöl- 
kerung weiß es besser. Auch eine weitere Forderung wird abgelehnt: 
Die Liebesgaben-Paket-Übermittlung an die Internierten müsse einge- 
stellt werden, da diese nicht nur weitere Nahrung, sondern auch antiso- 
wjetische Zeitungen enthielten. Aber: Aus dem Gefängnis Vaduz 
schreibt ein Offizier: „Niemand von uns übertritt die Grenze der von der 
Roten Armee besetzten Zone lebend!” Immer wieder konsultiert die 
Regierung in dieser Zeit auch die Schweiz, die Liechtenstein ihrer Soli- 
darität versichert. Man ist sich darin mit der Schweiz einig, daß eine 
Auslieferung unter keinen Umständen erfolgen müsse und schließlich 
die schweizerische und die liechtensteinische Gesetzgebung den Begriff 
„Kriegsverbrecher” gar nicht kenne. Außerdem sei das Recht des eige- 
nen Landes anzuwenden, nicht das eines anderen! 
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