Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein vor der Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum

5. ORGANE UND WEITERENTWICKLUNG DES RECHTS 
Der EWR beruht auf dem Zweipfeilersystem. Genau wie die EU ihre eigenen 
Institutionen hat, so verfügt auch die EFTA über Organe. Im Falle eines Beitritts wäre 
Liechtenstein mit einem hohen Beamten in der EFTA-Überwachungsbehörde sowie 
mit einem Richter oder einer Richterin im EFTA-Gerichtshof vertreten. Die EFTA- 
Überwachungsbehörde hat die Aufgabe, die Einhaltung der Abkommensvorschriften 
durch die EFTA-Staaten und ihre Unternehmen zu überwachen. Ihre Entscheidungen 
können beim EFTA-Gerichtshof angefochten werden. Daneben gibt es gemeinsame 
Organe mit der EU: Der EWR-Rat ist auf der politischen Ebene für das reibungslose 
Funktionieren des EWRA zuständig. Der Gemischte Ausschuss hat das Abkommen 
anzuwenden und durchzusetzen. Im EWR-Rat wäre das Fürstentum mit einem 
Minister, im Gemeinsamen EWR-Ausschuss mit einem hohen Beamten vertreten. Im 
ersten Jahr ihres Bestehens haben die EWR-Organe zur vollen Zufriedenheit der 
Beteiligten funktioniert. 
ın einem homogenen Wirtschaftsraum muss sich das Recht für alle Mitgliedstaaten in 
gleicher Weise fortentwickeln. Die EFTA-Staaten haben dabei keine eigentlichen 
Mitbestimmungsrechte. Um aber ihre Souveränität zu erhalten, wurde ihnen ein 
grosser Einfluss auf die EU-Gesetzgebung eingeräumt. Zu nennen sind vor allem das 
Mitspracherecht bei der Vorbereitung neuer Gesetze und das Vetorecht. Das EWR- 
Abkommen räumt dem Fürstentum mehr Rechte ein als der Zollvertrag mit der 
Schweiz. 
Il. WAS IST DER EWR NICHT? 
Bestimmte, besonders sensible Bereiche in Wirtschaft und Politik bleiben im EWR- 
Abkommen ausgeklammert. Die wichtigsten sind die folgenden: 
(1) Der EWR ist keine Zollunion. Bezüglich der Zölle gegenüber Drittstaaten wie 
den USA oder Japan gilt deshalb in Liechtenstein nach wie vor schweizerisches 
Recht. Im EWR wird es weiterhin Grenzkontrollen geben.
	        

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