Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein vor der Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum

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Erklärung des EWR-Rates zum freien Personenverkehr die Gefahr einer übermässigen 
Zuwanderung von EWR-Ausländern gebannt. Das hat natürlich auch Auswirkungen 
auf die Nachfrage nach Grundstücken. 
Reine Immobilieninvestitionen sind nach dem neuen Grundverkehrsgesetz praktisch 
nicht möglich. Auch diese Regelung ist angesichts der besonderen Situation 
Liechtensteins europarechtlich zulässig. Damit wird jede Spekulation ausgeschlossen. 
UNBEGRÜNDETE BEDENKEN GEGEN DIE FUNKTIONSFÄHIGKEIT DES NEUEN ZOLLVER- 
"RAGS 
Bedenken gegen die Funktionsfähigkeit des im neuen Zollvertrag vorgesehenen 
Marktüberwachungs- und Kontrollsystems sind weder im Bundesrat, im Schweizer 
Parlament noch im EWR-Rat geäussert worden. Vor allem die Erklärung des EWR- 
Rates vom 20. Dezember 1994, wonach die pragmatischen Lösungen das gute 
Funktionieren des EWR-Abkommens in keiner Weise beeinträchtigen, darf angesichts 
der langen Erfahrung der EU mit Assoziationsverträgen aller Art durchaus als Richtig- 
keitsbescheinigung aufgefasst werden. 
V. 
KEINE ÜBERZEUGENDEN ALTERNATIVEN ZUM EWR 
EIGENSTÄNDIGE ALTERNATIVEN DES FÜRSTENTUMS 
A: 
Bilateralismus nach Schweizer Muster 
Ob Liechtenstein nach einer Ablehnung des EWR sofort bilaterale Verhandlungen mit 
der EU führen könnte, darf bezweifelt werden. Die viel grössere Schweiz hat volle zwei 
Jahre auf die Eröffnung solcher Verhandlungen gewartet. Im übrigen ist der 
Bilateralismus der Schweiz auf Schadenbegrenzung gerichtet. Die ljechtensteinische 
Politik kann nicht darin bestehen, dass sich das Land zunächst - sehenden Auges - 
einen Schaden zufügt und anschliessend über Massnahmen zu seiner Begrenzung 
nachdenken will.
	        

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