Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein vor der Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum

Entstehung des EWR-Projekts 
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hinaus absorbieren *®. Vorstösse der skandinavischen Staaten in Richtung auf eine 
verstärkte institutionelle Zusammenarbeit innerhalb der EFTA wurden als unnötig 
verworfen *°. Nicht einmal die Unterzeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte 
im Februar 1986, welche die Entscheidungsmechanismen der Gemeinschaft 
wesentlich verbesserte, vermochte in der Schweiz einen Sinneswandel zu bewirken. 
Zwar entging Bern nicht, dass die fortschreitende Harmonisierung des europäischen 
Wirtschaftsrechts zu Diskriminierungen der Schweizer Industrie führte. Die adäquate 
Antwort auf diese Herausforderung sah man freilich nicht in einer politischen 
Annäherung an die Gemeinschaft, sondern in einer Art Doppelstrategie. Zum einen 
wurde 1986 das Programm "Herstellung von Europakompatibilität" in der Gesetzge- 
bung verkündet. Die Rezeption des fremden Rechts bezeichnete man in beschönigen- 
der Weise als "autonomen" Nachvollzug; damit wurde insinuiert, dass es sich um 
einen freiwilligen Vorgang handle, den man jederzeit abbrechen könne. Zum anderen 
setzte man weiterhin und verstärkt auf das Modell der Teilnahme der Schweiz am 
europäischen Gesetzgebungsprozess ("Mitbestimmung ohne Mitgliedschaft") ©. Dass 
sich die Hoffnung auf eine gestaltende Mitwirkung bereits beim Abschluss des 
Freihandelsabkommens als Illusion erwiesen hatte *', focht die Verantwortlichen nicht 
an. Der neue Staatssekretär im EDA, Franz Blankart, prägte bereits in seiner ersten 
wichtigen Rede vor der Europa-Union Luzern am 13. Dezember 1986 sein berühmtes 
Paradoxon, die Schweiz müsse "beitrittsfähig bleiben, um den Beitritt zu vermeiden" 
12 Ein EG-Beitritt wurde trotz des veränderten europäischen Umfeldes und obwohl 
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In 
Vgl. dazu Langejürgen, 43: "Denn für die Berner Handelsdiplomaten bildete die 
Binnenmarktinitiative nur das vorläufig letzte Glied in einer langen Kette 
gescheiterter Vertiefungspläne der EG, und die Vorstellung, dieses voluminöse 
‘Arbeitsprogramm’ könne die Brüsseler Gemeinschaft zu neuen Ufern führen, 
fand im Berner Bundeshaus keinen Anklang" 
Vgl. NZZ v. 25. 5. 1984. 
Vgl. Langejürgen, 46. 
Oben, Kap. Il. 4. 4.1. a. 
12 
Erwägungen zur Europapolitik der Schweiz.
	        

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