Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein vor der Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum

Standortbestimmung 
2) 
Beitritts durch das norwegische Volk schloss Norwegen im März 1973 zwei 
Freihandelsabkommen desselben Typs mit EWG und EGKS. Die Abkommen der 
Gemeinschaft mit Österreich, Portugal, Schweden und der Schweiz traten am 1. 
Januar 1973 in Kraft '%. Liechtenstein nahm über ein Zusatzprotokoll an den 
Freihandelsabkommen mit der Schweiz teil 
D. 
Zielsetzung 
Das Freihandelsabkommen wurde vor allem in der Schweiz als grosser Erfolg gefeiert. 
indes ist sein Geltungsbereich, gemessen an den Plänen des Jahres 1961, 
beschränkt. Bezweckt wurde lediglich die Beseitigung der Hindernisse im Warenhandel 
im Verhältnis EG-Schweiz. Nicht einbezogen sind Dienstleistungs- und Kapitalverkehr, 
Niederlassungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit. Da die Gemeinschaft mit den 
übrigen Rest-EFTA-Staaten gleichlautende Abkommen abschloss, entstand in Europa 
eine die EG einerseits und die EFTA-Staaten (nicht aber die EFTA als Ganzes) 
andererseits umfassende Freihandelszone. Das FHA wurde auf unbestimmte Zeit 
abgeschlossen; es besteht die Möglichkeit der Kündigung mit einer Frist von 12 Mona- 
ten. 
m 
un 
Ursprungs. s: 
Eine Freihandelszone ist dadurch charakterisiert, dass nur Waren, die ihren Ursprung 
in einem Vertragsstaat haben, am freien Warenverkehr teilnehmen, nicht jedoch 
Drittlandsprodukte. Da die Partner, anders als in einer Zollunion, ihre Zollautonomie 
behalten, sind Ursprungsregeln notwendig. Sie sollen verhindern, dass Drittlandsware 
über das "billigste" Land der Freihandelszone eingeführt und anschliessend zollfrei in 
das eigentliche Bestimmungsland verbracht wird. 
14 
island: 1. 7. 1973; Norwegen und Finnland: 1. 7. 1973 bzw. 1. 1. 1974. 
Im folgenden ist jeweils, entsprechend dem üblichen Sprachgebrauch, von 
'dem" Freihandelsabkommen die Rede.
	        

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