Standortbestimmung
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Schweiz verfolgte seit dem Beginn der europäischen Integration keine eigentliche
Europapolitik, sondern beschränkte sich gewissermassen auf Handelsdiplomatie. Man
war bemüht, auf bilateralem Weg von den wirtschaftlichen Vorzügen der europäischen
Integration zu profitieren. Aufgrund seiner engen Verbindung zur Schweiz hat
Liechtenstein diesen bilateralen Approach mitgemacht. Das manifestiert sich
insbesondere an der Teilnahme am Freihandelsabkommen. Aber auch die Einbindung
Liechtensteins in die EFTA erfolgte über den Zollvertrag.
Verhältnis Liechtensteins zur
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Das Verhältnis Liechtensteins zur europäischen Integration wurde in der Ver-
gangenheit vollständig durch seine Stellung als Juniorpartner der Schweiz bestimmt.
Das heisst, dass die schweizerische Europapolitik auch für Liechtenstein massgeblich
war; in der Diskussion im Fürstentum hat sich dafür das Bild des Rucksacks
eingebürgert. Die schweizerische Politik war seit Gründung der EWG auf ein einziges
Szenario festgelegt: Ein Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft kam nicht in Betracht.
Gegen den Beitritt wurden in der Regel acht Gründe ins Feld geführt: die Befugnisse
des Parlaments, die direkte. Demokratie (Volksrechte), die Kompetenzen des
Bundesgerichts, der Föderalismus, die aussenwirtschaftliche Vertragsabschluss-
befugnis ("treaty making power”), die Landwirtschaft, die Ausländerpolitik und die Neu-
tralität ?. Über weite Strecken fuhr die Schweiz, eines der Herzländer Europas, einen
neben der Gemeinschaft rollenden Sonderzug, der auch die Position des Fürstentums
bestimmte. In der Sache war das Verhältnis der Schweiz (und damit das Verhältnis
Liechtensteins) zur EWG seit jeher gekennzeichnet durch ein pragmatisch-punktuelles
Zusammenarbeitsmodell auf bilateraler Basis. Die Beziehungen sind bis auf den
heutigen Tag rein völkerrechtlicher Natur. Die Souveränität wurde dabei formell in
Val. etwa NZZ Nr. 291 v. 15. 12. 1986, 13.