Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein vor der Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum

Schlüsselfragen des EWR 
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bislang nicht das geringste gegen das Gründungsmitglied Luxemburg unternommen 
(das im übrigen den neuen Kommissionspräsidenten stellt), und es bestehen keinerlei 
Anzeichen dafür, dass es in absehbarer Zeit zu entsprechenden Initiativen kommen 
könnte. Leo Schuster vertritt deshalb zu Recht die Auffassung, Liechtenstein müsse 
sich im EWR "keine allzu grossen Sorgen.... machen" ?’. Auch Graf/Eidenbenz/- 
Marti halten es im Blick auf den Umstand, dass Liechtenstein nicht das einzige Land 
im EWR mit derartigen Steuerprivilegien ist, für "vertretbar, vorerst den Lauf der Dinge 
abzuwarten" *®, d.h. dem EWR beizutreten. In der Folge sollte das Fürstentum in 
dieser Frage engen Kontakt mit Luxemburg halten. Diese Position erscheint umso 
vernünftiger, als nach dem EWR-Ja vom 13. Dezember 1992 keine Geldabflüsse 
bekannt geworden sind. Was mögliche Pressionsversuche von seiten nationaler 
Regierungen von EWR-Staaten anlangt, so muss man sogar feststellen, dass die 
EWR-Mitgliedschaft die einzige Möglichkeit wäre, welche dem Fürstentum Schutz 
verschaffen könnte. 
Es spricht also in der Tat vieles dafür, dass sich die in Rede stehenden Steuer- 
privilegien im EWR besser verteidigen liessen als ausserhalb *®. Sollte die Kommis- 
sion einen Erfolg an dieser Front anstreben, so könnte sie durchaus versuchen, ihn 
im EWR-Ausland zu erzielen “*. Selbst wenn sich Liechtenstein einem allfälligen 
Druck zu entziehen vermöchte, könnte der Finanzplatz trotzdem Schaden nehmen. 
27 Auswirkungen auf die Finanzplätze Schweiz und Liechtenstein, 65. 
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219 
220 
34. 
Thomas Büchel, Liechtensteiner Volksblatt vom 29. 10. 1994, 5. 
Die europäische Kommission ist im Frühling 1994 in Bern vorstellig geworden, 
um das Problem der Steuerflucht anzusprechen. Das zeigt, dass das EWR- 
Nein der Schweiz keine Garantie gegen entsprechenden Druck aus Brüssel 
darstellt.
	        

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