Grundzüge des EWR-Abkommens
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EFTA-Experten bei. Wenn der Entwurfstext von der Kommission an den Rat zur
Beschlussfassung geht, wird gleichzeitig der Gemischte Ausschuss informiert und
konsultiert. Die EFTA-Länder müssen dabei mit einer Stimme sprechen. Die endgültige
Entscheidung (decision making) trifft der EU-Ministerrat allein. Die EFTA-Staaten
besitzen aber ein kollektives Vetorecht. Das bedeutet praktisch, dass die einstimmige
Zustimmung aller am EWR beteiligten EFTA-Staaten notwendig ist. "Es gilt hier also
das Erfordernis des doppelten Konsenses zwischen der EG und den EFTA-Staaten
einerseits sowie den EFTA-Staaten unter sich andererseits. Die Übernahmever-
weigerung auch nur eines einzigen EFTA-Staates verhindert das Zustandekommen
des EWR-Beschlusses." ” Wenn ein EFTA-Staat einem von der EU verabschiedeten
Rechtsakt nicht zustimmt, so muss der Gemeinsame EWR-Ausschuss versuchen, eine
für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden. Misslingt das, so sind alle sonstigen
Möglichkeiten zu prüfen, um das "gute Funktionieren" des Abkommens aufrecht-
zuerhalten. Der Gemeinsame EWR-Ausschuss kann in diesem Rahmen auch die An-
erkennung der Gleichwertigkeit der Rechtsvorschriften feststellen. Erst wenn innerhalb
einer Frist von 6 Monaten keine Lösung gefunden wird, gilt der von den neuen Vor-
schriften berührte Teil des EWR-Abkommens als vorläufig ausser Kraft gesetzt (Art.
102 EWRA). Die mögliche Aussetzung unterliegt nicht dem paritätischen Schieds-
verfahren. Unter praktischen Gesichtspunkten ist hervorzuheben, dass das den
einzelnen EFTA-Staaten eingeräumte Vetorecht geeignet ist, "Vorwirkungen" auf die
Rechtsetzung in der EU zu entfalten ®. In diesem Zusammenhang darf der Hinweis
nicht fehlen, dass Sachargumente auch dann von Bedeutung sind, wenn sie von
Kleinstaaten vorgebracht werden.
VYll. Kohäsion
Die EU verfolgt seit jeher das Ziel, den wirtschaftlichen und sozialen Rückstand
benachteiligter Regionen zu verringern. Diese Politik wird als wirtschaftliche und
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Pini. 97.
So zutreffend Pini, 97.