Volltext: Karl Mayer Stiftung Vaduz

KARL MAYER 
1900 - 1981 
J.F. MÜLLER & C2 
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Am 5. April I916 unter 
zeichneten Karl Mayer und 
sein Vater Carl einen kauf- 
männischen Lehrvertrag mi 
der Eidgenössischen Bank 
AG in Basel. Die Lehrzeit 
dauerte drei Jahre, nämlich 
vom 3. April 1916 bis 31. 
März 1919. 
«Bei zufriedenstellenden 
Leistungen gewähren die 
Lehrherren dem Lehrling 
eine Vergütung bezw. Grati- 
fikation von Fr. 500.-, welche 
nach dem Ermessen der 
Geber auf die drei Jahre ver 
teiltwerden.» Die Bezahlung 
des Schulgeldes der kauf- 
männischen Fortbildungs- 
schule übernimmt der Lehr: 
ling. Die Geschäftsstunden 
dauern in der Regel im Som- 
mer und Winter von 7.30 
morgens bis 7.00 Uhrabends, 
mit einem täglichen Unter- 
bruch von 1 12 bis 2 Stun- 
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den. Dem Lehrling werden 
im zweiten Jahr drei Tage, im 
dritten Jahr sechs Tage Feri- 
en gewährt, die womöglich in 
die Sommermonate fallen 
sollen. Militärdienst wird als 
Ferien gerechnet. 
Am 12. April 1919 wird Karl 
Mayer das Diplom über die 
kaufmännische Lehrlings- 
prüfung verliehen. Er hat die 
Prüfungen bestanden. 
In ihrem Zeugnis vom 2. 
August 1927 attestiert die 
Seidenhandlung J.F.Müller 
dem 1919 als «Hilfsbuch 
halter und Correspondent» 
in ihre Dienste getretenen 
Karl Mayer, dass er die 
«Buchhaltung nach moder- 
nem System neu eingerichtet 
habe und dass er auch be- 
wandert sei in Steuerfragen». 
Karl Mayer habe eventuell 
die Gelegenheit, sich vorteil- 
haft verändern zu können. 
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