Volltext: Konsumentenschutz im Fürstentum Liechtenstein

7. 
Der Schutz vor unlauteren Geschäftsbedingungen 
En 
5. 29 
Vor Inkrafttreten des EWRV...................44444- 
72 Nach Inkrafttreten des EWRV..... 
5.30 
A ST 
ms. 31 
8. 
Die gerichtliche Kontrolle verbraucherschädigenden Verhaltens Ss. 32 
Die Durchsetzung individueller Verbraucheransprüche.......... 2.4.4440 44444444. S. 32 
8.2 Strafrechtliche Sanktionen bei Gesetzesverstössen......... 
B. Besonderer Teil 
9, 
Der Schutz des Käufers 
Vor Inkrafttreten des EWRV....... 
Nach Inkrafttreten des EWRV.... 
S. 36 
9.1 
„SS 30 
„Ss. 36 
92 
10. Der Schutz des Abzahlungskäufers 
Seen 
He SS 
DS a 
SS. 37 
101 
Vor Inkrafttreten des EWRV............ a5 37 
Das Gesetz über den Abzahlungs- und den Vorauszahlungsvertrag 1964.......... S. 37 
Im allgemeinen. ............... ee at ER Ss. 37 
Die einzelnen Bestimmungen, die den Abzahlungsvertrag betreffen................... Ss. 38 
10.2 Nach Inkrafttreten des EWRV........... HS 
11. Der Schutz des Kreditnehmers 
Se 
S. 43 
Vor Inkrafttreten des EWRV..............- HS DB 
Der Schutz des Kreditnehmers vor überhöhten Zinsen durch Höchstzinsen....... Ss. 43 
Der Schutz des Kreditnehmers vor überhöhten Zinsen durch Kontrolle der 
Kreditvermittler... SB 
11.2 Nach Inkrafttreten des EWRV......... SM 
11.2.1 Ausgangslage: Die Richtlinien Nr. 87/102/EWG und Nr. 90/88/EWG...............S. 44 
11.2.2 Das Gesetz über den Konsumkredit.... ES dA 
Im allgemeinen. .................... EN EEE Ss. 44 
Die einzelnen Bestimmungen.....................000 ES 45
	        

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