Volltext: Das Pressegesetz von 1930

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Bemerkenswert ist die Tatsache, dass beide Landeszeitungen 
Anfangs keine Parteiorgane waren, dass die Bildung von politi- 
schen Parteien noch eine Zeit lang auf sich warten 1iess 35. 
Der erste Weltkrieg hatte auch auf Liechtenstein schwer- 
wiegende Auswirkungen, besonders weil das Fürstentum durch den 
Zollvertrag mit Gestenzeicht? auch wirtschaftlich eng mit ter 
Donaumonarchie verbunden war, Liechtenstein war gegen Ende des 
Krieges auf Nahrungsmittelhilfe aus der Schweiz angewiesen. Im 
Lande selbst mehrten sich die Stimmen, die innenpolitische Re- 
formen und.eine ‚aussenpolitische Neuorientierung (weg von Dester- 
reich - hin:zur Schweiz) wünschten. Die Unzufriedenen schlossen 
sich 1918 unter. der Leitung von Wilhelm: Beck zur "Volkspartei" 
zusammen. Zu Beginn hatte die Volkspartei praktisch nur im Ober- 
land Anhänger, da das Oberland ein engeres wirtschaftliches Ver- 
hältnis zur Schweiz hatte als das Unterland. Die Volkspartei- 
Anhänger suchten den wirtschaftlichen Anschluss an die Schweiz 
und waren offen für sozialdemokratische Ideen, weshalb sie im 
Volksmund "die Roten" genannt wurden. Im Streit um die neue 
Verfassung, welche dann 1921 in Kraft trat, wollte die Volks- 
Dartei eine weitgehende Demokratisierung und eine Beschneidung 
der Rechte des Fürsten durchsetzen. } 
Die Konservativen andererseits, welche noch die alte vom 
Fürsten eingesetzte Regierung unterstützten, schlossen Sich 
ebenfalls 1918 zur "Fortschrittlichen Bürgerpartei'" zusammen. 
Das Volksblatt wurde das Parteizeitung der "Schwarzen", wie 
die Anhänger der Bürgerpartei im Gegensatz zu den "Roten" ge- 
nannt wurden. 
Die Verfassung von 1921 stellte einen Kompromiss zwischen 
den beiden Parteien dar, welcher ein gleichberechtigtes Neben- 
einander von Fürst und Volk ermöglichte? Artikel 40 der neuen 
Verfassung garantierte die Pressefreiheit: "Jedermann hat das 
Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder bildliche Darstellung 
innerhalb der Schranken des Gesetzes und der Sittlichkeit seine 
Meinung frei zu äussern und seine Gedanken mitzuteilen. Eine 
Zensur darf. nur öffentlichen Aufführungen und Schaustellungen 
gegenüber stattfinden." 
Bereits am 2. August 1919 hatte Liechtenstein den Zoall- 
vertrag mit Oesterreich aufgekündigt. Die Schweiz erklärte Sich 
im Oktober 1919 bereit, durch ihre Batschaften ung Konsulate 
die Wahrung der liechtensteinischen Staatsbürger im Ausland zu
	        

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