Volltext: Fürst und Volk

Grundbegriffe der Staatskunde 
WOLLE TTS HUNT 
Die Staatsgewalt 
Von der absoluten Gewalt zur 
Gewaltentrennung 
Im Europa des 18. Jahrhunderts gab es 
zahlreiche absolute Monarchien, 
d.h. Regierungsformen, bei denen alle 
Macht in einer einzigen Person, dem 
Monarchen, vereinigt war: Er erliess 
Gesetze, er sorgte dafür, dass sie aus- 
geführt wurden, und er war zugleich 
oberster Richter im Land. 
Der Franzose Montesquieu (1689-1755) 
forderte in seinem Werk «De L’Esprit 
des Lois» die Trennung der Staatsge- 
walten. 
Nach und nach wurde die Idee der Ge- 
waltentrennung In die Staatsverfassun- 
gen übernommen. 
Im modernen Rechtsstaat sind die drei 
Staatsgewalten 
— Legislative (gesetzgebende Gewalt) 
Exekutive (vollziehende Gewalt) und 
— Judikative (richterliche Gewalt) 
weitgehend voneinander getrennt. 
Für.die Legislative ist das Parlament 
zuständig; die Exekutive ist Sache von 
Regierung und Verwaltung, und 
die Judikative haben die Gerichte inne. 
Beinahe unbemerkt hat in modernen 
Staaten eine vierte Staatsgewalt 
ihren Platz eingenommen: die Medien 
allen voran Fernsehen, Radio und die 
sogenannten «Printmedien», also alle 
Arten von Druckerzeugnissen. Zwar ha- 
ben Medien auch schon früher In Form 
von Flugblättern oder bereits als Zeitun 
gen einen bestimmten Einfluss auf 
Informationsverbreitung und Meinungs- 
bildung gehabt; eine derartige Bedeu- 
tung wie heute aber hatten die Medien 
noch nie, und auch ihre Möglichkeit der 
Meinungsbildung (etwas abwertend 
kann geradezu von Meinungs«mache» 
gesprochen werden) war zu keiner Zeit 
so gross wie In unserer Zeit. 
Weil heute jedes Medium (wenigstens 
theoretisch) jeden einzelnen Erdenbür- 
ger erreichen kann und weil dank Radio 
und Fernsehen das Zielpublikum nicht 
mehr unbedingt über Lesefähigkeiten 
verfügen muss, um sich zu informieren 
ist die Wirkung der modernen Medien 
mit ihrem vielfältigen Angebot so un- 
wahrscheinlich stark. 
Personen und Ereignisse, Programme 
und Projekte können innert kürzester 
Frist einem Millionen«publikum» nahe- 
gebracht werden. Umgekehrt können 
unbequeme Projekte (oder Personen!) 
einer oft unkritisch gewordenen Masse 
so negativ gezeigt werden, dass die 
Darstellung in den Medien zur unreflek- 
tierten Meinung einzelner wird. 
Die grosse Gefahr der Medien als «vierte 
Staatsgewalt» besteht in der Möglich- 
keit, eine grössere Anzahl von Leuten zu 
manipulieren als je zuvor. Bei konse- 
quenter (sprich: skrupelloser) Verwen- 
dung dieser «vierten Staatsmacht» 
könnte der Kreis wieder geschlossen 
werden und eine neue absolute Gewalt 
entstehen.
	        

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