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festigen oder sie nach Möglichkeit zu
erweitern. Somit verlangte die politische
und wirtschaftliche Enge Liechtensteins
von diesem Kleinstaat geradezu ein
vorsichtiges, auf die Nachbarn hin bezo-
genes politisches Handeln.
Die zwischenstaatlichen Beziehungen in
Europa und auch weltweit sind jedoch in
den letzten Jahren bedeutend komple-
xer geworden, und eine Aussenpolitik,
die sich nur gerade im Erhalt der guten
Beziehungen zu den Nachbarn erschöp-
fen würde, wäre gerade für einen Klein-
staat wie Liechtenstein politisch unklug
Die Ausrichtung Liechtensteins muss
weiter gefasst und international sein
Es ist jedoch nicht zu leugnen, dass in
ainer Zeit, da die wirtschaftlichen Ver
flechtungen, insbesondere der euro-
näischen Staaten, immer ausgeprägte’
werden, ein einzelner Staat auf seine
«absolute» Unabhängigkeit verzichten
Nuss, wenn eine solche «absolute»
Souveränität überhaupt einmal bestan-
den hat.
Die geringe Grösse Liechtensteins-ver
langt geradezu nach Zusammenarbeit
mit Drittstaaten, wobei darunter nicht
allein ein grösserer Nachbar zu verste-
hen ist. Die Bestrebungen Liechten-
steins (neben seinen bestehenden
Beziehungen zur Schweiz) nach multila-
teraler Zusammenarbeit sind darauf
ausgerichtet, eine existenzbedrohende
‚solation zu verhindern.
Wege und Ziele der liechten-
steinischen Aussenpolitik
Das Fehlen der politischen bzw. militäri-
schen Machtmittel, um liechtensteini-
sche Interessen durchzusetzen, bedingt
ein anderes Vorgehen als bei grösseren
europäischen Staaten, um die ange-
strebten aussenpolitischen Ziele zu
erreichen.
Versuchen wir zunächst, diese aussen-
politischen Ziele zu formulieren, um vor
ihnen aus dann gangbare Wege zu
suchen, wie diese Ziele zu erreichen
sind. Sie lassen sich in fünf Teilbereiche
fassen:
Erhaltung der liechtensteinischen
Souveränität
Pflege des freundnachbarlichen
Verhältnisses zur Schweiz und zu
Osterreich
friedliche Beziehungen zu allen
Staaten
Bereitschaft zur Zusammenarbeit im
Rahmen von internationalen
Organisationen und Beteiligung an
internationalen Verträgen
Verpflichtung zu internationaler
Solidarität
Die Erhaltung der liechtensteinischen
Souveränität steht und fällt mit dem
Erreichen der übrigen vier Ziele. Jedes
dieser Teilziele dient in erster Linie dazu
das Hauptziel - die Souveränität
Liechtensteins —- zu bewahren. Dazu ge-
hört, dass Liechtenstein seine Sou-