Volltext: Fürst und Volk

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9 Ein schwerer Raub 
Sachverhalt 
Peter Räuber hat durch ausgiebige 
Nachforschungen in Erfahrung gebracht, 
dass am ersten Montag eines jeden 
Monats ein Bote der Bank in Liechten- 
stein AG in Vaduz grössere Geldbeträge 
zu einer Firma in Schaan bringt. Er ent- 
schliesst sich, diesem Geldboten aufzu- 
tauern und ihm unter Zuhilfenahme einer 
Naffe das Geld wegzunehmen. Dies 
gelingt dem Täter auch, er wird aber von 
ainigen Zeugen gesehen und dabei 
erkannt. Aufgrund der polizeilichen Nach- 
forschungen wird Peter Räuber einen 
\4onat später verhaftet und wegen be- 
stehender Fluchtgefahr durch den Unter- 
suchungsrichter in Untersuchungshaft 
Jesteckt. 
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Nachdem die Ermittlungen der Polizei 
abgeschlossen wurden und ebenfalls 
der Untersuchungsrichter seine Unte' 
suchung beendet hat, verfasst die EL. 
Staatsanwaltschaft die Anklageschrift 
Jnd leitet diese an das Kriminalgericht 
weiter. Gemäss 8 15 der Strafprozess 
ordnung ist für die Behandlung eines 
Verbrechens (Obergrenze der angedrohb 
ten Freiheitsstrafe mehr als drei Jahre) 
durch einen Erwachsenen das Fürstliche 
Landgericht als Kriminalgericht zu- 
ständig. 
In der Schlussverhandlung gesteht der 
Angeklagte, nachdem er den Zeugen 
des Raubes gegenübergestellt worden 
st, dass er die Tat begangen hat; er wirc 
deshalb vom Kriminalgericht zu einer 
Freiheitsstrafe von sechs Jahren ver- 
urteilt. 
Das Urteil wird am Schluss der Verhand 
lung, nach erfolgter Beratung des 
Gerichtes hinter verschlossenen Türen, 
verkündet und mündlich bearündet. 
Auch gegen dieses Urteil steht dem Ver 
urteilten das Rechtsmittel der Berufung 
an das Fürstliche Obergericht und allen- 
:alls der Revision an den Obersten 
Gerichtshof zu. 
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