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9 Ein schwerer Raub
Sachverhalt
Peter Räuber hat durch ausgiebige
Nachforschungen in Erfahrung gebracht,
dass am ersten Montag eines jeden
Monats ein Bote der Bank in Liechten-
stein AG in Vaduz grössere Geldbeträge
zu einer Firma in Schaan bringt. Er ent-
schliesst sich, diesem Geldboten aufzu-
tauern und ihm unter Zuhilfenahme einer
Naffe das Geld wegzunehmen. Dies
gelingt dem Täter auch, er wird aber von
ainigen Zeugen gesehen und dabei
erkannt. Aufgrund der polizeilichen Nach-
forschungen wird Peter Räuber einen
\4onat später verhaftet und wegen be-
stehender Fluchtgefahr durch den Unter-
suchungsrichter in Untersuchungshaft
Jesteckt.
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Nachdem die Ermittlungen der Polizei
abgeschlossen wurden und ebenfalls
der Untersuchungsrichter seine Unte'
suchung beendet hat, verfasst die EL.
Staatsanwaltschaft die Anklageschrift
Jnd leitet diese an das Kriminalgericht
weiter. Gemäss 8 15 der Strafprozess
ordnung ist für die Behandlung eines
Verbrechens (Obergrenze der angedrohb
ten Freiheitsstrafe mehr als drei Jahre)
durch einen Erwachsenen das Fürstliche
Landgericht als Kriminalgericht zu-
ständig.
In der Schlussverhandlung gesteht der
Angeklagte, nachdem er den Zeugen
des Raubes gegenübergestellt worden
st, dass er die Tat begangen hat; er wirc
deshalb vom Kriminalgericht zu einer
Freiheitsstrafe von sechs Jahren ver-
urteilt.
Das Urteil wird am Schluss der Verhand
lung, nach erfolgter Beratung des
Gerichtes hinter verschlossenen Türen,
verkündet und mündlich bearündet.
Auch gegen dieses Urteil steht dem Ver
urteilten das Rechtsmittel der Berufung
an das Fürstliche Obergericht und allen-
:alls der Revision an den Obersten
Gerichtshof zu.
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