FF:
..=
=
5 _Schvr 88/91
35
Fürstlich Liechtensteinisches Landgericht
hu
u L
im Namen Seiner Durchlaucht des Landesfürsten!
Das Fürstliche Landgericht als Jugendgericht in Vaduz hat durch-
seinen Vorsitzenden Dr. Fritz Amberg, die Jugendrichter peter Oberst
und Elisabeth Walser als Senat, über die Anklage der Fürstlich
Liechtensteinischen staatsanwaltschaft wegen Verbrechens des banden-
mässigen Einbruchdiebstahles gemäss den $$ 127, 129 und 130 StGB.
in Anwesenheit des Fürstlich Liechtensteinischen Staatsanwaltes
Dr. Roman Holzer, im Beisein der Schriftführerin Marion Keller
sowie der Angeklagten und deren Verteidiger, Dr. Norbert Walser,
Rechtsanwalt, 9490 Vaduz, nach der am 7.2.1992 aurchgeführten SchlusSs-
verhandlung noch am selben Tag
zu Recht erkannt:
Die Angeklagten,
Hanspeter A, geb. am 27.2.1976, weitere personalien
und
des Supermarktes durch Einbruch mit dem Vorsatz weggenommen, Sich
durch dessen Zueignung unrechtmässig zu bereichern.
Sie haben hiedurch das Verbrechen des Einbruchdiebstahles als
Mitglieder einer Bande gemäss den Ss 127 Abs, ı, 129 und 130 StGB
begangen und werden hiefür nach dem £ 129 unter Berücksichtigung
des £ 6 des Yugendgerichtsgesetzes Zu einer
Freiheitsstrafe Von 4 Monaten
SOWie gemäss $ 305 Stpo Zum Ersatz der Verfahrenskosten Yerurteilt
urteilt
Gemäss & 43 StGB wird der Vollzug der Freiheitsstrafe unter An-
setzung einer Probezeit von 3 Jahren aufgeschoben.
Die Verfahrenskosten werden mit Sfr, 500,-- bestimmt.
Zusätzlich hat das Jugendgericht auch die Möglichkeit, Weisungen
zu erteilen.
zuido B, geb. am 18.3.1973 weitere Personalien,
‚ind
schuldig ’
Entscheigun STITTÜNAde
SNESCcCH ZALISTründe
sie haben am 8.12.1991, in Bendern, als Mitglieder einer Bande,
äurch das Aufbrechen der Hintertüre des supermarktes an der "Lang
gasse" und der Bürotüre eine £remde bewegliche Sache, nämlich
eine Geldkassette mit Sfr. 10.000,-- Bargeld, dem Eigentümer
3°)
Fa