Volltext: Fürst und Volk

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Fürstlich Liechtensteinisches Landgericht 
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im Namen Seiner Durchlaucht des Landesfürsten! 
Das Fürstliche Landgericht als Jugendgericht in Vaduz hat durch- 
seinen Vorsitzenden Dr. Fritz Amberg, die Jugendrichter peter Oberst 
und Elisabeth Walser als Senat, über die Anklage der Fürstlich 
Liechtensteinischen staatsanwaltschaft wegen Verbrechens des banden- 
mässigen Einbruchdiebstahles gemäss den $$ 127, 129 und 130 StGB. 
in Anwesenheit des Fürstlich Liechtensteinischen Staatsanwaltes 
Dr. Roman Holzer, im Beisein der Schriftführerin Marion Keller 
sowie der Angeklagten und deren Verteidiger, Dr. Norbert Walser, 
Rechtsanwalt, 9490 Vaduz, nach der am 7.2.1992 aurchgeführten SchlusSs- 
verhandlung noch am selben Tag 
zu Recht erkannt: 
Die Angeklagten, 
Hanspeter A, geb. am 27.2.1976, weitere personalien 
und 
des Supermarktes durch Einbruch mit dem Vorsatz weggenommen, Sich 
durch dessen Zueignung unrechtmässig zu bereichern. 
Sie haben hiedurch das Verbrechen des Einbruchdiebstahles als 
Mitglieder einer Bande gemäss den Ss 127 Abs, ı, 129 und 130 StGB 
begangen und werden hiefür nach dem £ 129 unter Berücksichtigung 
des £ 6 des Yugendgerichtsgesetzes Zu einer 
Freiheitsstrafe Von 4 Monaten 
SOWie gemäss $ 305 Stpo Zum Ersatz der Verfahrenskosten Yerurteilt 
urteilt 
Gemäss & 43 StGB wird der Vollzug der Freiheitsstrafe unter An- 
setzung einer Probezeit von 3 Jahren aufgeschoben. 
Die Verfahrenskosten werden mit Sfr, 500,-- bestimmt. 
Zusätzlich hat das Jugendgericht auch die Möglichkeit, Weisungen 
zu erteilen. 
zuido B, geb. am 18.3.1973 weitere Personalien, 
‚ind 
schuldig ’ 
Entscheigun STITTÜNAde 
SNESCcCH ZALISTründe 
sie haben am 8.12.1991, in Bendern, als Mitglieder einer Bande, 
äurch das Aufbrechen der Hintertüre des supermarktes an der "Lang 
gasse" und der Bürotüre eine £remde bewegliche Sache, nämlich 
eine Geldkassette mit Sfr. 10.000,-- Bargeld, dem Eigentümer 
3°) 
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