Volltext: Fürst und Volk

Recht und Gesetz 
Seit die menschliche Gesellschaft be- 
steht, gibt es Vorschriften und Ge- 
setze. So entstand im 13. Jahrhundert 
vor Christus die Gesetzessammlung 
des jüdischen Richters und Propheten 
Moses, allgemein bekannt unter der 
Bezeichnung «Die 10 Gebote». 
Aus noch früherer Zeit datieren die Rich- 
tersprüche des Hammurabi: Um 1700 
v. Chr. liess der babylonische Herrscher 
eine Stele mit über 200 Gesetzen errich- 
ten, damit sich die Bürger über ihre 
Rechte informieren konnten. 
Ein anderes Gesetzeswerk, das wahr- 
scheinlich 451 v.Chr. zum erstenmal ver- 
3ffentlicht worden ist und in seiner Wir- 
kung bis in die heutige Zeit hereinreicht, 
ist das Zwölftafelgesetz, «die Quelle des 
gesamten Römischen Rechts», wie es 
_ivius bezeichnete. 
Durch Erweiterungen und Abänderun- 
gen entstand daraus im Laufe der Jahr- 
äunderte eine Gesetzessammlung mit 
zum Teil noch immer gültigem Inhalt. 
Darin finden sich zum Beispiel Antwor- 
ten auf folgende Fragen: Mit welchem 
Alter wird jemand handlungsfähig? Wel- 
zhe Rechte und Pflichten ergeben sich 
bei Vertragsabschlüssen? Wie wird das 
Vermögen eines Verstorbenen verteilt? 
Aber auch verschiedene noch heute 
aktuelle Rechtsgrundsätze, die in lateini- 
scher Sprache umschrieben werden, 
weisen auf die zeitlose Bedeutung des 
«Römischen Rechts» hin: «In dubio pro 
-e0» (im Zweifelsfalle für den Angeklag- 
ten) - «Nulla poena sine culpa» (keine 
Strafe ohne Schuld). -— «Nullum crimer 
sine lege» (keine Straftat ohne Gesetz) 
Uberall dort, wo Menschen zusammen 
‚eben, muss dieses Zusammenleben 
durch Regeln und Absprachen geordnet 
werden. Das gilt bereits in der Familie 
Dort finden sich zwar kaum festge- 
schriebene Vorschriften oder Verbote: 
aber jedes Familienmitglied weiss 
aufgrund von «ungeschriebenen Geset- 
zen», wo die persönlichen Grenzen 
verlaufen und was vom einzelnen im 
Familienverband erwartet wird. 
Ähnliches gilt für grössere Gemeinschaf 
ten: Schulen haben ihre Schulordnun- 
gen, Vereine ihre Statuten - die Gemein 
schaft verlangt und erstellt Vorschriften 
und Regeln. Werden diese nicht einge- 
halten, entstehen Konflikte. 
Versucht man jedoch, Konflikte mit 
Gewalt zu !ösen (Faustrecht, Recht des 
Stärkeren), entstehen neue Probleme 
Ausserdem geht dabei der Grundsatz 
der Rechtsgleichheit verloren. Sie aber 
ist wesentlich in einem Rechtsstaat, 
weil sie dem Bürger sagt, was Recht 
ınd was Unrecht ist und welche Folgen 
sein Handeln hat. Deshalb ist es wich- 
tig, dass jeder einzelne weiss, wie weit 
seine persönlichen Rechte gehen und 
wo das Einzelwohl dem Allgemeinwohl 
Platz machen muss. 
Hier setzt die Rechtspflege ein. Sie 
sorgt im Staat mit Hilfe verbindlicher 
Gesetze für ein möglichst konfliktfreies 
Zusammenleben innerhalb der Gemein-
	        

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