Volltext: Fürst und Volk

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Die Regierungssitzungen finden jeden Dienstag 
um 8.30 Uhr statt. Sie dauern in der Regel vier 
bis sechs Stunden. Der Regierungssekretär 
verfasst über die Sitzungen Beschluss-Protokolle 
Zu einer gültigen Sitzung müssen mindestens 
vier Regierungsmitglieder anwesend sein. 
Es besteht Stimmzwang. 
REGIERUNG DES FORSTENTUMS LIECHTENST Ein 
AT 
SOZ1AL- UND GESUNDHEITSWESEN 
25. ostschweizerisch® xingerspitat St- Gallen ” geteiligung 
am Defizit 19.00 
26. grartbeitrad gür die ngrebshilf® giechtenstein” 
27. N.N- - Erteilung einer arzt-Konzes340P 
28- Gesetzesentwurf über die Aenderung des auv-GesetzeS 
29. ArDS-Hilf®e jiechtensteir - ginanziell® Unterstützung 
30. Abänderung der yeroranung zum Gesetz über aie Arbeits 
Ko nversicheF0n® 
34: Krankenhaus vyaduz 7 Erweiterung 
UMWELT: LAND UND WALDWIRTSCHAFT 
32-4 Ausarbeitung eines Lärmschutzges0t35 
33. N.N. 7 Buss® wegen yehertretung des abralıgesetz05 
34. projekt zur gingühnrung der Umwertbaratund im pürstentur 
Pr entenstein 
REGIERUNG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIM 
HATT 
JUSTIZ 
12. NN. Unterbringung in der Kantonalen Strafansta1t 
Saxerriet 
Aenderung des Personen- und Sesellschaftsrechtes - 
Ergebnis des Vernehmlassungsverfanrene 
4. NN. Gesuch um Treuhänderbewilligung 
BAUWESEN 
45, Gemeinde NN. Subventionsgesuch für die Verlängerunc 
der Rüttistrasse 
46. N.N., Eschen _ Beschwerde wegen Bäulandumlegung “Tal“ 
17, Lawinenverbauung Plankner Bleika, Nendlerräüfe _ Ankauı 
von 13 Stahlstützen 
N.N., Samprin —- Beschwerde gegen die Verweigerung einer 
Baubewilliguna 
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DER REGI RUNGSCHEF: 
Ergeht an die Regierungsräte, 
A EUNGS Fat Ste Vertreter tane 
ung SL SFUNGSFAE Stel Vertreter 
HIRESCHAFT 
35 N.N-r Mauren 7 Gesuch um Gewerbebeui 1110098 
36- zentrales aLockhnizkraft6F® (BHKW) Vaduz / Grobstudi“ 
37 Aenderund aer auawerkaufsordnund 
VERKEHR 
38.0 N.N. 7 Beschwerde wegen Entzug aes günrerscheins 
39° Arbeitsgrupp® noeggent liche” yarkehr” - gpewilligung 
40+ oesgent licher verkehr ” garifsystem postautodiens® ar 
1. Januar 49--- 
al Entschädigung der gehweizerischet radior und pernseh- 
Engel 1schaft gür daS Jahr 419.7
	        

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