Volltext: Fürst und Volk

d.h. bis 1921 von der Volkspartei, dann 
jis 1928 von der Bürgerpartei und da- 
1ach wiederum von der Volkspartei bzw. 
der Vaterländischen Union. Von der Mehr: 
1eltspartel hingegen wurde der Proporz 
gekämpft. 
Die Verwirklichung des Verhältniswahl- 
‚echtes (Proporz) und damit eine innere 
Befriedung erfolgte in den Jahren 
"938/39 angesichts der äusseren Bedro- 
aung. Am 11. Januar 1939 stimmte der 
Landtag der Einführung des Verhältnis- 
wahlrechts zu. Die Gemeindebindung, 
d.h. der gesetzmässig gewährleistete 
Anspruch der Gemeinden auf eine Ver: 
tretung im Landtag, wurde fallengelas- 
sen. Neu eingeführt wurde die Wahl von 
stellvertretenden Abgeordneten. 
TEEN 
Von zentraler Bedeutung für die Weiter- 
entwicklung der Volksrechte war die 
Einführung des Frauenstimm 
und -wahlrechts. Erst seit der Ver 
wirklichung dieses Postulats ist das 
allgemeine und gleiche Stimmrecht. 
wie es einem zeitgemässen Demo- 
<ratieverständnis zugrunde liegt, ver 
wirklicht. 
Mit der Annahme des Frauenstimm- 
’echts taten sich die Stimmbürger 
schwer. 1971 und 1973 lehnten sie ent- 
sprechende Vorlagen ab. 1976 beschloss 
der Landtag eine Verfassungsänderung, 
die es den Gemeinden ermöglichte, 
durch Gemeindeversammlungsbe- 
schluss das Frauenstimmrecht auf 
Gemeindeebene einzuführen. Im dritten 
Anlauf gelang es darauf 1984, eine 
lm a O0 
Der Landtag im Jahre 
1974: Seit 1971 werden 
alle Regierungsmit- 
glieder zu den Land- 
:agssitzungen einge- 
laden, wo sie zu jenen 
Geschäften, die in ihre 
Zessorts fallen, Stel- 
'ung nehmen können 
3ei einer Renovation 
des Landtagssaales in 
den Jahren 1968/69 
wurden u.a. Mikro- 
ohone an den Plätzer 
der Abgeordneten 
nstalliert, das Podium 
des Präsidenten und 
das Rednerpult 
antfernt. 
Den Parteien wurde durch eine Verfas- 
sungsänderung das Recht zugestanden 
über Antrag der Fraktion einen Abge- 
ardneten «aus wichtigen Gründen» aus 
dem Landtag abzuberufen. Das Gesetz 
über die Einführung des Verhältniswahl- 
rechts brachte auch eine Sperrklausel 
von 18 Prozent. Durch die hohe Sperr- 
klausel sollte der Einzug neuer Parteien 
in das Parlament verhindert werden — 
sine Bestimmung, die zu diesem 
Zeitpunkt gegen die Nationalsozialisten 
gerichtet war. 
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden 
weitere Anderungen im Wahlrecht vor- 
genommen. 1969 wurde das aktive und 
oassive Wahlalter von 21 auf 20 Jahre 
herabgesetzt.
	        

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