d.h. bis 1921 von der Volkspartei, dann
jis 1928 von der Bürgerpartei und da-
1ach wiederum von der Volkspartei bzw.
der Vaterländischen Union. Von der Mehr:
1eltspartel hingegen wurde der Proporz
gekämpft.
Die Verwirklichung des Verhältniswahl-
‚echtes (Proporz) und damit eine innere
Befriedung erfolgte in den Jahren
"938/39 angesichts der äusseren Bedro-
aung. Am 11. Januar 1939 stimmte der
Landtag der Einführung des Verhältnis-
wahlrechts zu. Die Gemeindebindung,
d.h. der gesetzmässig gewährleistete
Anspruch der Gemeinden auf eine Ver:
tretung im Landtag, wurde fallengelas-
sen. Neu eingeführt wurde die Wahl von
stellvertretenden Abgeordneten.
TEEN
Von zentraler Bedeutung für die Weiter-
entwicklung der Volksrechte war die
Einführung des Frauenstimm
und -wahlrechts. Erst seit der Ver
wirklichung dieses Postulats ist das
allgemeine und gleiche Stimmrecht.
wie es einem zeitgemässen Demo-
<ratieverständnis zugrunde liegt, ver
wirklicht.
Mit der Annahme des Frauenstimm-
’echts taten sich die Stimmbürger
schwer. 1971 und 1973 lehnten sie ent-
sprechende Vorlagen ab. 1976 beschloss
der Landtag eine Verfassungsänderung,
die es den Gemeinden ermöglichte,
durch Gemeindeversammlungsbe-
schluss das Frauenstimmrecht auf
Gemeindeebene einzuführen. Im dritten
Anlauf gelang es darauf 1984, eine
lm a O0
Der Landtag im Jahre
1974: Seit 1971 werden
alle Regierungsmit-
glieder zu den Land-
:agssitzungen einge-
laden, wo sie zu jenen
Geschäften, die in ihre
Zessorts fallen, Stel-
'ung nehmen können
3ei einer Renovation
des Landtagssaales in
den Jahren 1968/69
wurden u.a. Mikro-
ohone an den Plätzer
der Abgeordneten
nstalliert, das Podium
des Präsidenten und
das Rednerpult
antfernt.
Den Parteien wurde durch eine Verfas-
sungsänderung das Recht zugestanden
über Antrag der Fraktion einen Abge-
ardneten «aus wichtigen Gründen» aus
dem Landtag abzuberufen. Das Gesetz
über die Einführung des Verhältniswahl-
rechts brachte auch eine Sperrklausel
von 18 Prozent. Durch die hohe Sperr-
klausel sollte der Einzug neuer Parteien
in das Parlament verhindert werden —
sine Bestimmung, die zu diesem
Zeitpunkt gegen die Nationalsozialisten
gerichtet war.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden
weitere Anderungen im Wahlrecht vor-
genommen. 1969 wurde das aktive und
oassive Wahlalter von 21 auf 20 Jahre
herabgesetzt.