Volltext: Fürst und Volk

Die Landesfarben des Fürstentums 
und die Farben des Fürstenhauses 
Die Herkunft der Landesfarben Blau- 
Rot, wie sie im Artikel 5 der Verfassung 
von 1921 festgelegt sind, ist noch nicht 
andgültig geklärt. Vermutlich lässt sich 
die Farbkombination Blau-Rot von den 
Livreefarben des Fürstenhauses herlei- 
ten, da uns seit dem Beginn des 18. Jahr 
hunderts die blau-rote Bekleidung der 
Dienerschaft des Fürstenhauses Liech- 
tenstein überliefert ist. Ebenso haben 
die Vertreter dieses Fürstenhauses die 
Farben Blau-Rot als Militärfarben (Unifor- 
men) verwendet. Im 19. Jahrhundert 
scheinen die Farben Blau-Rot als Landes 
farben für das Fürstentum ebenso ver 
wendet worden zu sein wie die fürst 
lichen Stamm- und Landesfarben 
Gold-Rot, die erstmals um 1400 
bezeugt und auch im Herzschild des 
Staatswappens dokumentiert sind. 
Die Führung und Verwendung der Far- 
ben des Landes und des Fürstenhauses 
Liechtenstein ist im Gesetz über 
Wappen, Farben, Siegel und Embleme 
geregelt. 
Als Liechtenstein 1936 an den Olympi- 
schen Spielen in Berlin teilnahm, musste 
man feststellen, dass das Fürstentum 
und die Republik Haiti dieselben Landes- 
farben Blau-Rot besassen. Um inter- 
nationale Verwechslungen zu vermeiden, 
veränderte man die Landesflagge so, 
dass man im blauen Streifen gegen die 
Stange hin den Fürstenhut in Gold 
anbrachte. 
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Die Landesfarben 
blau-rot und die Farben 
des Fürstenhauses 
Liechtenstein gold-rot 
finden Anwendung 
n Fahnen, Flaggen, 
Banner und Wimpel. 
Die Fahne, ein recht- 
sckiges Tuch aus zwei 
gleich breiten Quer 
streifen, ist fest an 
ainer Stange ange- 
bracht. 
Die F/agge besteht 
aus einem recht- 
eckigen Tuch, das mit 
einer Leine lose an 
einer Stange befestigt 
ist. 
Das Banner ist ein 
'ang herabhängendes 
‚echteckiges Tuch, 
das an der Schmalseite 
an einer Querstange 
befestigt ist. 
Der Wimpel besteht 
aus einem kleinen, 
gleichgeteilten drei- 
eckigen Tuch. 
(Nach dem Wappen- 
gesetz vom 30. Juni 
1982.)
	        

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