Volltext: Fürst und Volk

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8 Im unteren Feld rechts findet sich 
das Wappen des Herzogtums 
Troppau: ein von Rot und Silber ge- 
spaltenes Feld. 
Fürst Karl I. von Liechtenstein hatte 
1614 vom Kaiser die Herzogswürde mit 
dem Herzogtum Troppau verliehen 
bekommen. Dieses Herzogtum war eine 
der ehrenvollsten Besitzungen des 
Fürstenhauses. 
8 Im unteren Feld links befindet sich 
das Wappen der Grafschaft Riet- 
berg (Ostfriesland): in Gold ein gekrön- 
ter, bewehrter, schwarzer Jungfrauen- 
adler mit silbernem Kopf. 
Das Wappen von Ostfriesland bzw. Riet 
berg wurde infolge der Heirat des Für- 
sten Gundacker mit Agnes Reichsgräfin 
von Ostfriesland und Erbin von Rietberg 
im Jahre 1604 aufgenommen. Die Nach- 
kommen des Fürsten Gundacker durften 
fortan den Titel «Graf zu Rietberg» 
tragen. 
8 An der Spitze des Schildes das Wap 
pen des Herzogtums Jägerndorf.: 
ein an goldener Schnur herabhängendes 
goldenes Hifthorn (Jagdhorn) im blauen 
Feld. 
Jägerndorf liegt wie Troppau in Schlesien 
Dieses Herzogtum war 1623 ein 
Geschenk des Kaisers an Karl I. von 
Liechtenstein 
Den Schild umgibt ein mit dem Fürsten- 
hute gekrönter Fürstenmantel (soge- 
nannter Wappenmantel), von Purpur und 
innen mit Hermelin gefüttert. 
Zu Beginn des Dreissigjährigen Krieges 
bot Fürst Karl dem Kaiser Ferdinand Il. 
seine Dienste an, um das protestanti- 
sche Böhmen zu bekämpfen. In Aner- 
kennung seiner Verdienste erhob ihn der 
Kaiser zum Vizekönig von Böhmen. 
Fürst Karl von Liechtenstein (1569-1627 
überragt seine Vorfahren an Bedeutung 
Er war unermüdlich bestrebt, das Anse 
hen, die Macht und die Bedeutung sei- 
nes Hauses zu vermehren. Es gelang 
ihm nicht nur die Fürstenwürde und die 
Herzogskrone zu erringen, sondern eı 
konnte auch den Realbesitz des Hauses 
Liechtenstein beträchtlich verarössern. 
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Das kleine Staatswap 
pen ist der von Gold 
und Rot geteilte Herz 
schild des grossen 
Staatswappens unter 
dem Fürstenhut. Das 
kleine Staatswappen 
wurde durch das 
Wappengesetz von 
1957 eingeführt 
(LGBI. 1957/13). 
1608 wurde Karl I. in 
den erblichen Fürsten 
stand erhoben. 
1614 erhielt er das 
Herzogtum Troppau als 
Lehen, und 1622 
schenkte ihm Kaiser 
Ferdinand Il. das Her 
zogtum Jägerndorf. 
Karl und seine Brüder 
konnten den fürst- 
lichen Güterbesitz um 
ein Mehrfaches ver- 
grössern. 
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