Volltext: Die liechtensteinische Staatsordnung

Rechtsstellung der Abgeordneten 
tei gebunden, die ihn zur Wahl vorgeschlagen hat. Er wird aber durch sie 
nicht rechtlich eingeschränkt. Er erhält sein Mandat von seinen Wählern 
und nicht von einer Wählergruppe bzw. Partei. Ein Ausschluss aus der 
Partei hat keine Folgen auf sein Mandat.®® Das trifft auch auf das Ver- 
hältnis des Abgeordneten zu seiner Fraktion zu. 
Von einem Abberufungsrecht ist die Frage der Partei- bzw. Frak- 
tionsdisziplin zu unterscheiden.” So können aus disziplinären Gründen 
parteiinterne Sanktionen verhängt werden, die nicht mit einem Man- 
datsverlust verbunden sind, wenn sich beispielsweise der Abgeordnete 
nicht an grundsätzliche Wahlaussagen seiner Partei hält. Gegen ein 
«Mindestmass an Loyalität» des Abgeordneten gegenüber seiner Frak- 
tion und Partei ist nichts einzuwenden. Es ist aber mit dem freien Man- 
dat nicht vereinbar, dass eine Wählergruppe bzw. Partei einen «abtrün- 
nige(n) Abgeordnete(n)» aus dem Landtag abberufen kann, wenn er 
«mit den Bedingungen, die zu seiner Wahl geführt haben, bricht».?! Eine 
solche Massnahme käme einem imperativen Mandat gleich, wonach der 
Abgeordnete den politischen Willen bzw. Aufträge und Weisungen sei- 
ner Wählergruppe oder Partei auszuführen hätte. 
III. Immunität 
1. Parlamentarische oder absolute Immunität 
Das Institut der absoluten Immunität schützt sowohl die Funktionsfä- 
higkeit des Landtages als auch die Unabhängigkeit der Abgeordneten. 
Gemäss Art. 57 Abs. 1 LV sind «Abgeordnete für ihre Abstimmungen 
  
tagsprotokolle 1996 Bd. IV, dem Vorschlag der Parlamentsreformkommission an, da 
sie diese Bestimmung «nicht mehr für zeitgemäss» erachtet. 
89 Zur Verfassungslage in Deutschland siehe Hans Hugo Klein, Stellung und Aufga- 
ben des Bundestages, S. 743 ff. Rz. 2 ff. und Reinhold Zippelius/Thomas Würten- 
berger, Deutsches Staatsrecht, S. 399 f. Rz. 76 ff.; für Österreich: Ludwig K. Ada- 
movich/ Bernd-Christian Funk, Österreichisches Verfassungsrecht, S. 224 f. 
90 Zur Fraktionsdisziplin siehe Ulli F. H. Rühle, Das «freie Mandat», S. 45 f. 
91 So Karlheinz Ritter, Aktuelle Fragen und Probleme aus der Sicht des Landtags, 
Ansprache des Landtagspräsidenten zum 125-jährigen Bestehen des Landtages, 
Vaduz 1987 (Manuskript), S. 9 ff. und LtProt. 1985 Bd. I, S. 75, zitiert nach Thomas 
Allgäuer, Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung, S. 56 Fn. 88. 
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