Volltext: Wer Bescheid weiss, ist bescheiden

Das urchristliche Kirchenbild erneuert 
das Stundengebet (Nr. 83-101), das liturgische Jahr (Nr. 102-111), die 
Kirchenmusik (Nr. 112-121), die sakrale Kunst, liturgisches Gerät und 
Gewand (Nr. 122-130) und ein Anhang zur Kalenderreform. Das Ziel 
des Konzils war nicht nur eine Reform der Liturgie, sondern es ging und 
geht darum, wie es gleich im ersten Satz der Konstitution heisst: 
«Das Heilige Konzil hat sich zum Ziel gesetzt, das christliche 
Leben unter den Gläubigen mehr und mehr zu vertiefen, die dem 
Wechsel unterworfenen Einrichtungen den Notwendigkeiten 
unseres Zeitalters besser anzupassen, zu fördern, was immer zur 
Einheit aller, die an Christus glauben, beitragen kann, und zu stär- 
ken, was immer helfen kann, alle in den Schoss der Kirche zu rufen. 
Darum hält es das Konzil auch in besonderer Weise für seine Auf- 
gabe, sich um die Erneuerung und Pflege der Liturgie zu sorgen.»? 
Dogmatische und pastorale Kirchenkonstitutionen 
Die dogmatische Konstitution «Lumen gentium» war am Ende der ers- 
ten Sitzungsperiode diskutiert worden mit der Folge, dass eine Neu- 
fassung entstand. Diese kam in der zweiten Sitzungsperiode im Herbst 
1963 zur Diskussion. Ein Jahr später, am 21. November 1964, wurde sie 
als zentrales Konzilsdokument mit 2151 Ja- und 5 Nein-Stimmen ver- 
abschiedet. Die einzelnen Kapitel betreffen das Mysterium der Kirche 
(Nr. 1-8), das Volk Gottes (Nr. 9-17), die hierarchische Verfassung der 
Kirche, insbesondere das Bischofsamt (Nr. 18-29), die Laien (Nr. 30-38), 
die allgemeine Berufung zur Heiligkeit in der Kirche (Nr. 39-42), die 
Ordensleute (Nr. 43-47), den endzeitlichen Charakter der pilgernden 
Kirche und ihre Einheit mit der himmlischen Kirche (Nr. 48-51) und die 
selige jungfräuliche Gottesmutter Maria im Geheimnis Christi und der 
Kirche (Nr. 52-69). 
Nach dieser Konstitution versteht sich die Kirche als «pilgerndes 
Volk Gottes auf Erden». Das Konzil hat damit für das Verständnis der 
Kirche ein biblisches Bild wieder aufgegriffen. Bis zu Augustinus (+ 430) 
  
2 Die Konzilstexte werden zitiert nach Rahner / Vorgrimler, Kleines Konzilskompen- 
dium, 1966. 
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