Volltext: Wer Bescheid weiss, ist bescheiden

Franz Näscher 
Konzilsdokumente 
Vier Konstitutionen 
— Über die heilige Liturgie (Sacrosanctum Concılium) 
— Über die Kirche (Lumen gentium) 
— Über die göttliche Offenbarung (Dez verbum) 
— Über die Kirche in der Welt von heute (Gaudium et spes) 
Neun Dekrete 
— Über die sozialen Kommunikationsmittel (Inter mirifica) 
— Über die katholischen Ostkirchen (Orientalium Ecclesiarum) 
— Über den Ökumenismus (Unittatis redintegratio) 
— Über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche (Christus 
Dominus) 
— Über die Ausbildung der Priester (Optatam totius) 
— Über die zeitgemässe Erneuerung des Ordenslebens (Perfectae 
caritatis) 
Über das Laienapostolat (Apostolicam actuositatem) 
Über Dienst und Leben der Priester (Presbyterorum ordinis) 
Über die Missionstätigkeit der Kirche (Ad gentes) 
Drei Erklärungen 
— Über die christliche Erziehung (Gravissimum educationis) 
— Über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religio- 
nen (Nostra aetate) 
— Über die Religionsfreiheit (Dignitatis humanae) 
Liturgiekonstitution 
Im Oktober 1963 fanden Abstimmungen über Teile der Liturgiekonsti- 
tution statt. Am 4. Dezember wurde sie mit 2147 Ja- gegen 4 Nein-Stim- 
men angenommen; Papst Paul VI. hat die Konstitution noch am gleichen 
Tag feierlich verkündet. 
Nach einem Vorwort (Nr. 1-4) und einem grundlegenden theolo- 
gischen Kapitel über allgemeine Grundsätze zur Erneuerung und Förde- 
rung der Liturgie (Nr. 5-46) folgen Kapitel über die Eucharistie 
(Nr. 47-58), die übrigen Sakramente und die Sakramentalien (Nr. 59-82), 
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