Rechtsfragen des Denkmalschutzes
Herbert Wille
1. Einleitung
Der nachstehende Beitrag beschäftigt sich auf dem Hintergrund der
Landtagsdebatten vom 8. April 1976/14. Juni 1977! mit grundsätzlichen
Fragen und Problemen des Denkmalschutzrechts, wie sie im Zusam-
menhang mit dem heute noch geltenden Denkmalschutzgesetz vom
14. Juni 1977 (DSchG} aufgetreten sind, für das Georg Malin als zustän-
diges Regierungsmitglied verantwortlich zeichnete. Er hat es im Landtag
und in dessen Kommission, zu deren Beratungen ich als Ressortsekretär
der Regierung beigezogen wurde, vertreten. Es geht hier in erster Linie
um Rechtsfragen, die im Denkmalrecht eine massgebende Rolle spielen.
Sie beherrschten denn auch damals die politische Diskussion.
2. "Totalrevision
Das vom Europarat im Jahre 1975 unter dem Motto «Eine Zukunft für
unsere Vergangenheit» proklamierte Europäische Jahr des architektoni-
schen Erbes hat angesichts des fortschreitenden Verlustes an historischer
Substanz auf die grundsätzliche Bedeutung des Denkmalschutzes für
unsere Umwelt und unser Leben aufmerksam gemacht? und zielte auf
1 Landtags-Protokolle (LtProt.) 1976, Bd. I, und 1977, Bd. I.
2 LGBl. 1977 Nr. 39. Dieses Gesetz soll nach BuA der Regierung vom 26. Januar
2016, Nr. 6/2016, betreffend die Schaffung eines Gesetzes über den Schutz, die Er-
haltung und die Pflege von Kulturgütern (Kulturgütergesetz; KGG), S. 5, in dieses
Kulturgütergesetz integriert werden.
3 Georg Mörsch, Kulturelle Identität und Denkmalpflege, in: Denkmalverständnis,
Zürich 2004, S. 11; BuA der Regierung vom 4. Dezember 1975 zum Gesetz über den
Schutz und die Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz), S. 2 f. Vgl. auch
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