Volltext: Wer Bescheid weiss, ist bescheiden

Rechtsfragen des Denkmalschutzes 
Herbert Wille 
1. Einleitung 
Der nachstehende Beitrag beschäftigt sich auf dem Hintergrund der 
Landtagsdebatten vom 8. April 1976/14. Juni 1977! mit grundsätzlichen 
Fragen und Problemen des Denkmalschutzrechts, wie sie im Zusam- 
menhang mit dem heute noch geltenden Denkmalschutzgesetz vom 
14. Juni 1977 (DSchG} aufgetreten sind, für das Georg Malin als zustän- 
diges Regierungsmitglied verantwortlich zeichnete. Er hat es im Landtag 
und in dessen Kommission, zu deren Beratungen ich als Ressortsekretär 
der Regierung beigezogen wurde, vertreten. Es geht hier in erster Linie 
um Rechtsfragen, die im Denkmalrecht eine massgebende Rolle spielen. 
Sie beherrschten denn auch damals die politische Diskussion. 
2. "Totalrevision 
Das vom Europarat im Jahre 1975 unter dem Motto «Eine Zukunft für 
unsere Vergangenheit» proklamierte Europäische Jahr des architektoni- 
schen Erbes hat angesichts des fortschreitenden Verlustes an historischer 
Substanz auf die grundsätzliche Bedeutung des Denkmalschutzes für 
unsere Umwelt und unser Leben aufmerksam gemacht? und zielte auf 
  
1 Landtags-Protokolle (LtProt.) 1976, Bd. I, und 1977, Bd. I. 
2 LGBl. 1977 Nr. 39. Dieses Gesetz soll nach BuA der Regierung vom 26. Januar 
2016, Nr. 6/2016, betreffend die Schaffung eines Gesetzes über den Schutz, die Er- 
haltung und die Pflege von Kulturgütern (Kulturgütergesetz; KGG), S. 5, in dieses 
Kulturgütergesetz integriert werden. 
3 Georg Mörsch, Kulturelle Identität und Denkmalpflege, in: Denkmalverständnis, 
Zürich 2004, S. 11; BuA der Regierung vom 4. Dezember 1975 zum Gesetz über den 
Schutz und die Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz), S. 2 f. Vgl. auch 
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