Hausarbeit Staatskunde Verfassungsänderung 2003
Bevölkerung in der Abstimmung im Dezember 1992 trotz des «Neins» der Schweizer, für den
Beitritt aussprach. (Biedermann, Büchel, & Burgmeier, 2012, S. 216-217)
Im Anschluss an die Staatskrise brachen unzählige Diskussionen zu einer möglichen
Verfassungsänderung aus, die mehrere Jahre lang dauern sollten. (Biedermann, Büchel, &
Burgmeier, 2012, S. 217) Bereits in der Thronrede von 1993 machte Fürst Hans-Adam Il.
darauf aufmerksam, dass eine Verfassungsreform notwendig sei. Und so reichte das
Fürstenhaus im Januar 1994 einen Anderungsvorschlag ein, der aber von der Regierung
eindeutig abgelehnt wurde. Fürst Hans-Adam Il. erklärte noch im selben Jahr, dass er seine
Verfassungsvorschlàge «ad acta» lege. Damit schien sich die Diskussion um die
Verfassungsánderung wieder beruhigt zu haben. (www.demokratiebewegung.li)
Ein Brief des Fürsten an den Vorsitzenden der Verwaltungsbeschwerdeinstanz, Herbert
Wille, entflammte die Verfassungsdiskussion jedoch wieder aufs Neue. Fürst Hans-Adam Il.
beschwerte sich in diesem Schreiben darüber, dass sich Wille an einem óffentlichen Vortrag
zum Thema Staatsgerichthof am 16. Februar 1995 verfassungswidrig ausgedrückt habe, als
er interpretierte, dass der Staatsgerichthof in Falle von Streitigkeiten zwischen dem Landtag
und dem Fürsten das letzte Wort habe. (Merki, 2015, S. 66-67) Dabei bezog sich Herbert
Wille auf den damals noch gültigen Artikel 112 der Landesverfassung: «Wenn über die
Auslegung einzelner Bestimmungen der Verfassung Zweifel entstehen und nicht durch
Übereinkunft zwischen der Regierung und dem Landtage beseitigt werden kónnen, so hat
hierüber der Staatsgerichtshof zu entscheiden.» (Verfassung des Fürstentums Liechtenstein,
1921) Wille interpretierte dabei, dass der Begriff «Regierung» auch auf den Fürsten
übertragen werden kónne. Fürst Hans-Adam Il. beendete den Brief mit den Worten, dass er
Herbert Wille aufgrund seiner Haltung gegenüber der Verfassung nicht mehr für ein
öffentliches Amt ernennen würde. (Merki, 2015, S. 67) Noch im Sommer desselben Jahres
forderte eine Petition mit 2/541 Unterschriften eine «vollständige Klärung der Richtigkeit der
Vorwürfe des Landesfürsten an den Prasidenten der Verwaltungsbeschwerdeinstanz [...]»
Der Landtag befasste sich im Anschluss mit der Petition, gründete eine
Verfassungskommission und forderte den Staatsgerichtshof dazu auf, zu klären, ob der
Begriff «Regierung» auch auf den Fürsten übertragen werden kann. Die Tatsache, dass der
Landtag nun indirekt eine Verfassungsrevision losgetreten hatte, brachte die Diskussion
wieder ins Rollen. (Merki, 2015, S. 69)
In seiner Thronrede vom 13. März 1997 kritisierte Fürst Hans-Adam Il. den Bericht der
Verfassungskommission, da die Anderungsvorschläge dem Landesfürsten die Rolle als
Staatsoberhaupt nehmen würden. Der Landtag ernannte daraufhin eine zweite, neue
Kommission, die nun gemeinsam mit dem Fürsten an den geplanten Änderungen arbeiten
sollte. Fürst Hans-Adam Il. und die zweite Verfassungskommission wurden sich allerdings in
den meisten Punkten nicht einig. Dennoch legte sie dem Fürsten am 1. Juli 1998 einen neuen
Anderungsentwurf vor. Dieser antwortete erst ein knappes Jahr spáter, im Juni 1999, mit
einem eigenen Anderungsvorschlag. Die Regierung veranlasste anschliessend, dass der
Reformvorschlag des Fürsten von ausländischen Stellen kritisch begutachtet wird. Im