Volltext: Verfassungsänderung 2003

Hausarbeit Staatskunde Verfassungsänderung 2003 
Bevölkerung in der Abstimmung im Dezember 1992 trotz des «Neins» der Schweizer, für den 
Beitritt aussprach. (Biedermann, Büchel, & Burgmeier, 2012, S. 216-217) 
Im Anschluss an die Staatskrise brachen unzählige Diskussionen zu einer möglichen 
Verfassungsänderung aus, die mehrere Jahre lang dauern sollten. (Biedermann, Büchel, & 
Burgmeier, 2012, S. 217) Bereits in der Thronrede von 1993 machte Fürst Hans-Adam Il. 
darauf aufmerksam, dass eine Verfassungsreform notwendig sei. Und so reichte das 
Fürstenhaus im Januar 1994 einen Anderungsvorschlag ein, der aber von der Regierung 
eindeutig abgelehnt wurde. Fürst Hans-Adam Il. erklärte noch im selben Jahr, dass er seine 
Verfassungsvorschlàge «ad acta» lege. Damit schien sich die Diskussion um die 
Verfassungsánderung wieder beruhigt zu haben. (www.demokratiebewegung.li) 
Ein Brief des Fürsten an den Vorsitzenden der Verwaltungsbeschwerdeinstanz, Herbert 
Wille, entflammte die Verfassungsdiskussion jedoch wieder aufs Neue. Fürst Hans-Adam Il. 
beschwerte sich in diesem Schreiben darüber, dass sich Wille an einem óffentlichen Vortrag 
zum Thema Staatsgerichthof am 16. Februar 1995 verfassungswidrig ausgedrückt habe, als 
er interpretierte, dass der Staatsgerichthof in Falle von Streitigkeiten zwischen dem Landtag 
und dem Fürsten das letzte Wort habe. (Merki, 2015, S. 66-67) Dabei bezog sich Herbert 
Wille auf den damals noch gültigen Artikel 112 der Landesverfassung: «Wenn über die 
Auslegung einzelner Bestimmungen der Verfassung Zweifel entstehen und nicht durch 
Übereinkunft zwischen der Regierung und dem Landtage beseitigt werden kónnen, so hat 
hierüber der Staatsgerichtshof zu entscheiden.» (Verfassung des Fürstentums Liechtenstein, 
1921) Wille interpretierte dabei, dass der Begriff «Regierung» auch auf den Fürsten 
übertragen werden kónne. Fürst Hans-Adam Il. beendete den Brief mit den Worten, dass er 
Herbert Wille aufgrund seiner Haltung gegenüber der Verfassung nicht mehr für ein 
öffentliches Amt ernennen würde. (Merki, 2015, S. 67) Noch im Sommer desselben Jahres 
forderte eine Petition mit 2/541 Unterschriften eine «vollständige Klärung der Richtigkeit der 
Vorwürfe des Landesfürsten an den Prasidenten der Verwaltungsbeschwerdeinstanz [...]» 
Der Landtag befasste sich im Anschluss mit der Petition, gründete eine 
Verfassungskommission und forderte den Staatsgerichtshof dazu auf, zu klären, ob der 
Begriff «Regierung» auch auf den Fürsten übertragen werden kann. Die Tatsache, dass der 
Landtag nun indirekt eine Verfassungsrevision losgetreten hatte, brachte die Diskussion 
wieder ins Rollen. (Merki, 2015, S. 69) 
In seiner Thronrede vom 13. März 1997 kritisierte Fürst Hans-Adam Il. den Bericht der 
Verfassungskommission, da die Anderungsvorschläge dem Landesfürsten die Rolle als 
Staatsoberhaupt nehmen würden. Der Landtag ernannte daraufhin eine zweite, neue 
Kommission, die nun gemeinsam mit dem Fürsten an den geplanten Änderungen arbeiten 
sollte. Fürst Hans-Adam Il. und die zweite Verfassungskommission wurden sich allerdings in 
den meisten Punkten nicht einig. Dennoch legte sie dem Fürsten am 1. Juli 1998 einen neuen 
Anderungsentwurf vor. Dieser antwortete erst ein knappes Jahr spáter, im Juni 1999, mit 
einem eigenen Anderungsvorschlag. Die Regierung veranlasste anschliessend, dass der 
Reformvorschlag des Fürsten von ausländischen Stellen kritisch begutachtet wird. Im
	        

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