Hausarbeit Staatskunde Verfassungsänderung 2003
politischen Themen bzw. Herausforderungen Stellung. Regelmässiger ist der Kontakt
des Erbprinzen mit dem Regierungschef und den Regierungsräten. Hier gibt es
regelmässige Treffen an denen ein Meinungsaustausch stattfindet. Der Erbprinz
beschäftigt sich stark mit zentralen politischen Herausforderungen und tauscht sich
diesbezüglich mit den Regierungsmitgliedern aus. Dieser Austausch wird meines
Wissens von den Regierungsmitgliedern sehr geschätzt.
Sie sind bereits seit 2013 Landtagsabgeordneter der FBP. Ist es während Ihres Mandats
schon einmal dazu gekommen, dass der Erbprinz von seinem Veto im Sanktionsrecht
Gebrauch gemacht hat oder zumindest damit angedroht hat?
In meiner Amtszeit kam es nie zu einer Verweigerung der Sanktion eines vom Landtag
beschlossenen Gesetzes. Auch gab es keine entsprechenden Drohungen. Allerdings
hat sich der Erbprinz öffentlich immer klar zu seiner ablehnenden Haltung in Sachen
Schwangerschaftsabbruch geäussert. Diese klare Haltung des Staatsoberhauptes hat
sicherlich einen Einfluss auf die im 2013 vom Landtag initiierten und beschlossenen
gesetzlichen Anpassungen zur «Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs»
gehabt.
Bei welcher Art von Volksabstimmungen oder Themen ist es Ihrer Meinung nach
wahrscheinlich, dass der Erbprinz sein Veto für ein «Ja» oder ein «Nein» einlegt?
Die Geschichte zeigt, dass das Instrument der Sanktionsverweigerung durch das
Staatsoberhaupt kaum genutzt wird. Meines Wissens ist das in der Geschichte nur
einmal im Zusammenhang mit dem Jagdregal geschehen. Damals wollte der Landtag
das Jagdregal vom Staat an die Grundeigentümer übertragen, was aus heutiger Sicht
wohl wenig sinnvoll gewesen wäre. Wo künftig das Sanktionsrecht genutzt werden
könnte, ist eine reine Spekulation. Sehr wahrscheinlich aber wohl in der Frage einer
weitgehenden Fristenlösung.
Kritiker der aktuellen Verfassung meinen, dass sich der Landtag aufgrund des
Sanktionsrechts vorsichtshalber dem Fürsten bzw. seinem Stellvertreter «unterwirft», um
mögliche Konflikte in der Gesetzgebung von Anfang an zu unterbinden. Was halten Sie
davon?
Die im 2003 mit über 64 Prozent in einer Volksabstimmung deutlich angenommene
Verfassungsrevision gibt dem Staatsoberhaupt mit dem Sanktionsrecht, das im
Übrigen auch andere demokratische Staaten kennen, ein starkes, demokratisch
legitimiertes Instrument in die Hand. Ist in einer Frage, wie dies in der Frage der
Fristenlösung der Fall ist, die Haltung des Staatsoberhauptes unmissverständlich
eindeutig, dann kann man sich natürlich fragen, ob eine bewusste Konfrontation
durch den Landtag sinnvoll ist. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass im Dialog
Kompromisse gefunden werden. Wenn man aber auch nüchtern betrachtet, wie
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