Volltext: Verfassungsänderung 2003

Hausarbeit Staatskunde Verfassungsänderung 2003 
politischen Themen bzw. Herausforderungen Stellung. Regelmässiger ist der Kontakt 
des Erbprinzen mit dem Regierungschef und den Regierungsräten. Hier gibt es 
regelmässige Treffen an denen ein Meinungsaustausch stattfindet. Der Erbprinz 
beschäftigt sich stark mit zentralen politischen Herausforderungen und tauscht sich 
diesbezüglich mit den Regierungsmitgliedern aus. Dieser Austausch wird meines 
Wissens von den Regierungsmitgliedern sehr geschätzt. 
Sie sind bereits seit 2013 Landtagsabgeordneter der FBP. Ist es während Ihres Mandats 
schon einmal dazu gekommen, dass der Erbprinz von seinem Veto im Sanktionsrecht 
Gebrauch gemacht hat oder zumindest damit angedroht hat? 
In meiner Amtszeit kam es nie zu einer Verweigerung der Sanktion eines vom Landtag 
beschlossenen Gesetzes. Auch gab es keine entsprechenden Drohungen. Allerdings 
hat sich der Erbprinz öffentlich immer klar zu seiner ablehnenden Haltung in Sachen 
Schwangerschaftsabbruch geäussert. Diese klare Haltung des Staatsoberhauptes hat 
sicherlich einen Einfluss auf die im 2013 vom Landtag initiierten und beschlossenen 
gesetzlichen Anpassungen zur «Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs» 
gehabt. 
Bei welcher Art von Volksabstimmungen oder Themen ist es Ihrer Meinung nach 
wahrscheinlich, dass der Erbprinz sein Veto für ein «Ja» oder ein «Nein» einlegt? 
Die Geschichte zeigt, dass das Instrument der Sanktionsverweigerung durch das 
Staatsoberhaupt kaum genutzt wird. Meines Wissens ist das in der Geschichte nur 
einmal im Zusammenhang mit dem Jagdregal geschehen. Damals wollte der Landtag 
das Jagdregal vom Staat an die Grundeigentümer übertragen, was aus heutiger Sicht 
wohl wenig sinnvoll gewesen wäre. Wo künftig das Sanktionsrecht genutzt werden 
könnte, ist eine reine Spekulation. Sehr wahrscheinlich aber wohl in der Frage einer 
weitgehenden Fristenlösung. 
Kritiker der aktuellen Verfassung meinen, dass sich der Landtag aufgrund des 
Sanktionsrechts vorsichtshalber dem Fürsten bzw. seinem Stellvertreter «unterwirft», um 
mögliche Konflikte in der Gesetzgebung von Anfang an zu unterbinden. Was halten Sie 
davon? 
Die im 2003 mit über 64 Prozent in einer Volksabstimmung deutlich angenommene 
Verfassungsrevision gibt dem Staatsoberhaupt mit dem Sanktionsrecht, das im 
Übrigen auch andere demokratische Staaten kennen, ein starkes, demokratisch 
legitimiertes Instrument in die Hand. Ist in einer Frage, wie dies in der Frage der 
Fristenlösung der Fall ist, die Haltung des Staatsoberhauptes unmissverständlich 
eindeutig, dann kann man sich natürlich fragen, ob eine bewusste Konfrontation 
durch den Landtag sinnvoll ist. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass im Dialog 
Kompromisse gefunden werden. Wenn man aber auch nüchtern betrachtet, wie 
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