Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Stimmbeteiligung bei Volksabstimmungen 
Abbildung 26: Busse von 5 Franken zugunsten des Ortsarmenfonds wegen 
unentschuldigten Fernbleibens bei einer Volksabstimmung 1926 
Z.634. 
N 
  
QSertvalfimasitrapbot. 
rt. 147 
  
149 beë Wefenes 
  
De allgemeine Lanbesvermaltungépiiege). 
Bon der unterzeichneten YUnmteftelle 
Fürstliche Regierung 
wird auf Anzeige des (Bezeichnung der Behörde ober Perfon) 
Gemeinde-Abstimmungsko 
  
sion vom Mauren 
gegen 
BEerrn Josef Haas in 3 
chaanwald 
wegen (Bejdafenbeit der frafbaren Handlung, Zeit und Ort) 
Versaumnis der Vollsabstimnmung von 7,11,1926 uber die Brandversi- 
cherung pemëes Art.d des Gesetzes von 31.-ug.19z22 Tr.28 betr.dia 
Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten 
   
afe (allenfalls Tervarnina, 
Franken 
   
bedingter oder unbedingter S 
zu Gunsten des Ortsarmenfondes 
cafnachlaB) von 
von Mauren 
fefigefeñt nebft den au bezahfenden Soften und Gebühren voy 
1 
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, Bm 18, Februar 
Fürstliche 
Franken, 
19246. 
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Anterfchrift ber 
   
Düedytémittelbelebrung. 
    
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Abschriftlich der Ortsvorstonung in Mauren, 
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Quelle: LI LA RE 1926/44, 
  
  
471
	        

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