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Stimmbeteiligung
bei Volksabstimmungen
Die Stimmbeteiligung bei Volksabstimmungen war in Liechtenstein bis
Mitte der 1980er-Jahre relativ hoch. Anfänglich bewegte sich die Stimm-
beteiligung in der Grössenordnung von 80 bis über 90 Prozent. Ein ers-
ter deutlicher Ausreisser nach unten wurde 1968 bei der Konsultativab-
stimmung über die Einführung des Frauenstimmrechts registriert. Dies
hing wesentlich damit zusammen, dass es sich nur um eine unverbindli-
che Konsultativabstimmung handelte, an welcher zudem als Besonder-
heit Männer und Frauen beteiligt waren. 56,3 Prozent der Männer und
59,8 Prozent der gleichzeitig befragten Frauen nahmen an der Urnen-
konsultation teil. Danach bewegte sich die Stimmbeteiligung wieder auf
einer Höhe von 70 bis 90 Prozent.
Der langfristige Trend war von 1919 bis in die 1980er-Jahre leicht
sinkend. Die Schwankungen in der Stimmbeteiligung bewegten sich
von einer Abstimmung zur nächsten meist in einer Bandbreite von rund
10 Prozent. In der jüngeren Abstimmungsgeschichte ist der Urnengang
dagegen stark selektiv geworden. Abhängig von der wahrgenommenen
Bedeutung einer Abstimmung sind inzwischen Schwankungen in der
Stimmbeteiligung bei aufeinanderfolgenden Abstimmungen von 20 bis
30 Prozent keine Seltenheit.
Der historische Tiefpunkt wurde 1992 bei der Abstimmung über
die Herabsetzung des Wahlrechtsalters auf 18 Jahre erreicht. Die Stimm-
beteiligung betrug 36,5 Prozent. Im gleichen Jahr mobilisierte die
Abstimmung über den Beitritt zum Abkommen über den Europäischen
Wirtschaftsraum 87 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger —
eine Zunahme von mehr als 50 Prozentpunkten. Wenige Monate später
gingen 59,5 Prozent der Stimmberechtigten zur Abstimmung über ein
Landtagsgebäude und die Neugestaltung des Regierungsviertels an die
Urne. Ein weiterer Tiefpunkt war im Juni 2000 die Abstimmung über
den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts (48,6 Prozent), wäh-
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