Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

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Stimmbeteiligung 
bei Volksabstimmungen 
Die Stimmbeteiligung bei Volksabstimmungen war in Liechtenstein bis 
Mitte der 1980er-Jahre relativ hoch. Anfänglich bewegte sich die Stimm- 
beteiligung in der Grössenordnung von 80 bis über 90 Prozent. Ein ers- 
ter deutlicher Ausreisser nach unten wurde 1968 bei der Konsultativab- 
stimmung über die Einführung des Frauenstimmrechts registriert. Dies 
hing wesentlich damit zusammen, dass es sich nur um eine unverbindli- 
che Konsultativabstimmung handelte, an welcher zudem als Besonder- 
heit Männer und Frauen beteiligt waren. 56,3 Prozent der Männer und 
59,8 Prozent der gleichzeitig befragten Frauen nahmen an der Urnen- 
konsultation teil. Danach bewegte sich die Stimmbeteiligung wieder auf 
einer Höhe von 70 bis 90 Prozent. 
Der langfristige Trend war von 1919 bis in die 1980er-Jahre leicht 
sinkend. Die Schwankungen in der Stimmbeteiligung bewegten sich 
von einer Abstimmung zur nächsten meist in einer Bandbreite von rund 
10 Prozent. In der jüngeren Abstimmungsgeschichte ist der Urnengang 
dagegen stark selektiv geworden. Abhängig von der wahrgenommenen 
Bedeutung einer Abstimmung sind inzwischen Schwankungen in der 
Stimmbeteiligung bei aufeinanderfolgenden Abstimmungen von 20 bis 
30 Prozent keine Seltenheit. 
Der historische Tiefpunkt wurde 1992 bei der Abstimmung über 
die Herabsetzung des Wahlrechtsalters auf 18 Jahre erreicht. Die Stimm- 
beteiligung betrug 36,5 Prozent. Im gleichen Jahr mobilisierte die 
Abstimmung über den Beitritt zum Abkommen über den Europäischen 
Wirtschaftsraum 87 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger — 
eine Zunahme von mehr als 50 Prozentpunkten. Wenige Monate später 
gingen 59,5 Prozent der Stimmberechtigten zur Abstimmung über ein 
Landtagsgebäude und die Neugestaltung des Regierungsviertels an die 
Urne. Ein weiterer Tiefpunkt war im Juni 2000 die Abstimmung über 
den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts (48,6 Prozent), wäh- 
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