Faktoren von Erfolg und Misserfolg
Vorfeld von Volksabstimmungen hinsichtlich allfälliger Abstimmungs-
empfehlungen von Parteien untersucht. Zu den analysierten Dokumen-
ten zählen sowohl die offiziellen Abstimmungsinformationen — obwohl
daraus selten Empfehlungen von Parteien ersichtlich sind — wie auch die
weitere mediale Abstimmungskommunikation. Dabei bieten sich als
durchgehende und lückenlos dokumentierte Grundlage die Landeszei-
tungen zur Inhaltsanalyse an. Da es sich um zwei Parteizeitungen han-
delt, wird jeweils schnell deutlich, welche Partei gegebenenfalls welche
Empfehlung abgegeben hat. Nötigenfalls können weitere Printmedien,
Flugblätter und Informationen aus den Archivunterlagen zur Bestim-
mung der Parolen herangezogen werden.
Als «Parteiempfehlung» wurde nur eine unverkennbare Haltung
einer Partei im Vorfeld der Abstimmung gewertet. Wenn es sich lediglich
um einen einstimmigen oder mehrheitlichen Beschluss des Landtages
handelte, in welchem die beiden Traditionsparteien meist eine geschlos-
sene Fraktionsposition einnehmen, wurde dies noch nicht als Parteiemp-
fehlung gewertet, ausser diese Haltung wurde in der Abstimmungskom-
munikation bekräftigt. Häufig tritt nämlich der Fall ein, dass nach einem
Referendum gegen einen Landtagsbeschluss die Parteien eine lavierende,
ambivalente Haltung einnehmen, nicht zuletzt mit Rücksicht auf abwei-
chende Meinungen innerhalb der eigenen Partei. Empfehlungen des
Landtages oder auch der Regierung wurden daher nicht als Parteiemp-
fehlungen gewertet. Somit kann es aus dieser Sicht auch vorkommen,
dass überhaupt keine Parteiempfehlungen zu Volksabstimmungen aus-
gesprochen wurden.
Neben der Frage der Abstimmungsempfehlung interessiert auch
das Elitengewicht der Parteien. Man kann damit rechnen, dass es einen
Unterschied macht, ob eine Partei mit 10 Prozent oder mit 50 Prozent
Wählerstimmenanteil eine Empfehlung abgibt. Ebenso kann es einen
Unterschied machen, ob eine Partei in der Mehrheitsverantwortung
steht, also den Regierungschef stellt, oder ob sie in der Minderheitsver-
antwortung als kleinerer Koalitionspartner in der Regierung oder sogar
Nationalrat, der im Proporzverfahren gewählt wird, wäre eine grössere Abwei-
chung als im Ständerat zu erwarten gewesen. Tatsächlich deckt sich das Stimmver-
halten der Nationalräte nur in 59 Prozent der Fälle mit dem Stimmverhalten ihrer
betreffenden Kantone.
453