Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Faktoren von Erfolg und Misserfolg 
Vorfeld von Volksabstimmungen hinsichtlich allfälliger Abstimmungs- 
empfehlungen von Parteien untersucht. Zu den analysierten Dokumen- 
ten zählen sowohl die offiziellen Abstimmungsinformationen — obwohl 
daraus selten Empfehlungen von Parteien ersichtlich sind — wie auch die 
weitere mediale Abstimmungskommunikation. Dabei bieten sich als 
durchgehende und lückenlos dokumentierte Grundlage die Landeszei- 
tungen zur Inhaltsanalyse an. Da es sich um zwei Parteizeitungen han- 
delt, wird jeweils schnell deutlich, welche Partei gegebenenfalls welche 
Empfehlung abgegeben hat. Nötigenfalls können weitere Printmedien, 
Flugblätter und Informationen aus den Archivunterlagen zur Bestim- 
mung der Parolen herangezogen werden. 
Als «Parteiempfehlung» wurde nur eine unverkennbare Haltung 
einer Partei im Vorfeld der Abstimmung gewertet. Wenn es sich lediglich 
um einen einstimmigen oder mehrheitlichen Beschluss des Landtages 
handelte, in welchem die beiden Traditionsparteien meist eine geschlos- 
sene Fraktionsposition einnehmen, wurde dies noch nicht als Parteiemp- 
fehlung gewertet, ausser diese Haltung wurde in der Abstimmungskom- 
munikation bekräftigt. Häufig tritt nämlich der Fall ein, dass nach einem 
Referendum gegen einen Landtagsbeschluss die Parteien eine lavierende, 
ambivalente Haltung einnehmen, nicht zuletzt mit Rücksicht auf abwei- 
chende Meinungen innerhalb der eigenen Partei. Empfehlungen des 
Landtages oder auch der Regierung wurden daher nicht als Parteiemp- 
fehlungen gewertet. Somit kann es aus dieser Sicht auch vorkommen, 
dass überhaupt keine Parteiempfehlungen zu Volksabstimmungen aus- 
gesprochen wurden. 
Neben der Frage der Abstimmungsempfehlung interessiert auch 
das Elitengewicht der Parteien. Man kann damit rechnen, dass es einen 
Unterschied macht, ob eine Partei mit 10 Prozent oder mit 50 Prozent 
Wählerstimmenanteil eine Empfehlung abgibt. Ebenso kann es einen 
Unterschied machen, ob eine Partei in der Mehrheitsverantwortung 
steht, also den Regierungschef stellt, oder ob sie in der Minderheitsver- 
antwortung als kleinerer Koalitionspartner in der Regierung oder sogar 
  
Nationalrat, der im Proporzverfahren gewählt wird, wäre eine grössere Abwei- 
chung als im Ständerat zu erwarten gewesen. Tatsächlich deckt sich das Stimmver- 
halten der Nationalräte nur in 59 Prozent der Fälle mit dem Stimmverhalten ihrer 
betreffenden Kantone. 
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