Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Praxis der direkten Demokratie 
Tabelle 25: Art der Vorlagen bei Volksabstimmungen, 1919 bis 2017 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Art der Vorlage Zahl % 
Total Landtagsbegehren 43 40.6 
— Landtagsbegehren 30 28.3 
— Landtagsbegehren als Gegenvorschlag 6 5.7 
— Landtagsbegehren ohne Gesetzesgrundlage 3 2.8 
— Landtagsbegehren als Konsultativabstimmung 1 0.9 
— Konsultativabstimmung in den Gemeinden 2 1.9 
— Landtagsbegehren nach Zustimmung zu einer Initiative 1 0.9 
Initiative (Sammelbegehren) 36 34.0 
Referendum (Sammelbegehren und Gemeindebegehren) 27 25.5 
Total 106 100.0 
Tabelle 26: Art der Vorlage bei Volksabstimmungen, 1919 bis 2017, 
nach Perioden (in Prozent) 
Art der Vorlage 1919-1944 1945-1984 1985-2017 Total 
N % N % N % N % 
Landtagsbegehren 11 52.4 20 57.1 11 22.0 42 39.6 
Initiative 5 23.8 10 28.6 22 44.0 37 34.9 
Referendum 5 23.8 5 14.3 17 34.0 27 25.5 
Total 21 100% 35 100% 50 100% 106 100% 
  
auch das Referendum gegen Beschlüsse des Landtages den höchsten 
Stand erreicht (Tabelle 26). 
Im Verlaufe der Abstimmungsgeschichte hat sich somit das direkt- 
demokratische Instrumentarium von ursprünglicher Behördendomi- 
nanz gelöst und zunehmend den eigentlichen Charakter der direktde- 
mokratischen Volksrechte als Prozess «von unten» angenommen. 
Morel ist in einer vergleichenden Analyse von Referenden in ver- 
schiedenen Staaten zum Schluss gekommen, dass Sachfragen, die nicht 
entlang der traditionellen Trennlinie von Parteien verlaufen (Cross-cut- 
ting Issues), besonders háufig von den Behörden einer Volksabstimmung 
zugeführt werden.*! Zu diesen Fragen zählt sie beispielsweise die Euro- 
papolitik oder die Nuklearenergie. Solche Fragen werden innerhalb von 
  
451 Morel 2001. 
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