Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Verfahren und Regelungen bei Volksabstimmungen 
gekommen und wurde im Zuge des weiteren Verfahrens ohnehin gegen- 
standslos. 
1930: Gesetzesinitiative (Gemeindebegehren) betreffend Strombezug 
  
Am 11. Dezember 1930 reichten mehrere Balzner Bürger ein Initiativbegehren zur 
Schaffung eines Gesetzes ein, welches den Bezug von ausländischem Licht- und 
Kraftstrom nur dann zulassen sollte, wenn das Landeswerk Lawena die Bereitstel- 
lung zu angemessenem Preis nicht mehr gewährleistet. Am 26. Dezember reichten 
mehrere Bürger aus Triesenberg eine Initiative mit gleichem Wortlaut als Gemein- 
debegehren ein. Die entsprechende Zustimmung der Gemeindeversammlung Trie- 
senberg erfolgte am 28. Dezember 1930 mit 209 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 34 
leeren und 3 ungültigen Stimmen. Ursache beider Begehren war, dass Eschen und 
Mauren ihren Strom nicht vom Landeswerk Lawena, sondern vom Stadtwerk Feld- 
kirch bezogen. Über die Initiative aus Balzers wurde in den Liechtensteiner Nach- 
richten berichtet und die Regierung publizierte auch eine entsprechende Kundma- 
chung. Es ist anzunehmen, dass die Initiative aus Triesenberg nicht diskutiert 
wurde, weil sie denselben Wortlaut wie jene aus Balzers hatte. Der weitere Verlauf 
bleibt jedoch unklar. Dem Charakter nach handelte es sich vermutlich um ein nicht 
formuliertes Begehren. Das Erfordernis von drei Gemeinden war aber wohl nicht 
erfüllt. Gegenstandslos wurden beide Initiativen deswegen, weil die Gemeinden 
Eschen und Mauren sich ohnehin verpflichtet hatten, sich bei Annahme der Binnen- 
kanalabstimmung dem Landeswerk Lawena anzuschliessen. Die Abstimmung am 
14. Dezember 1930 endete mit einer Zustimmung.373 
Das 1930 aufgrund eines Gemeindebegehrens rechtsgültig zustande 
gekommene Referendum gegen den Bau des Binnenkanals wurde gegen- 
standslos, da die Regierung nach dem eingereichten Referendum eine 
Überarbeitung des Projekts vornahm, dieses dem Landtag nochmals zur 
Beschlussfassung vorlegte und der Landtag das überarbeitete Projekt 
am 14. Dezember 1930 dem Volk zur Abstimmung vorlegte. Bei einer 
Stimmbeteiligung von 91,3 Prozent wurde das Projekt mit 70,5 Prozent 
Ja-Stimmen angenommen. 
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LI LA RE 1930/98. Diverse Zeitungsbeitráge in den Liechtensteiner Nachrichten 
und im Liechtensteiner Volksblatt widmeten sich zwischen Mai 1930 und Januar 
1931 der Frage des Strombezugs der Gemeinden Eschen und Mauren aus den Stadt- 
werken Feldkirch, wahrend das liechtensteinische Lawenawerk überschüssigen 
Strom vorzuweisen hatte. In den beiden Unterlànder Gemeinden wurde der Wech- 
sel zum Lawenawerk davon abhängig gemacht, ob dem Bau des Binnenkanals und 
somit einer effizienteren Rietentwásserung im Unterland zugestimmt wird.
	        

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