Sezessionsrecht der Gemeinden
2) Den einzelnen Gemeinden steht das Recht zu, aus dem Staatsverband auszutre-
ten. Über die Einleitung des Austrittsverfahrens entscheidet die Mehrheit der dort
ansässigen wahlberechtigten Landesangehörigen. Die Regelung des Austrittes er-
folgt durch Gesetz oder von Fall zu Fall durch einen Staatsvertrag. Im Falle einer
staatsvertraglichen Regelung ist nach Abschluss der Vertragsverhandlungen in der
Gemeinde eine zweite Abstimmung abzuhalten.
3.11.2 Direktdemokratischer Gehalt
der Gemeindesezession
Wenn wir hier wieder nach der Einschätzung dieses Instruments aus
dem Blickwinkel der direkten Demokratie fragen, ist zunächst festzu-
halten, dass es sich für die Mitglieder einer austrittswilligen Gemeinde je
nach Interpretation der betreffenden Verfassungsbestimmung um ein
zusätzliches Volksrecht handelt. Dies bedingt aber, dass der Sezessions-
entscheid wirksam auf Gemeindeebene getroffen werden kann. Ist dies
nicht der Fall, werden also der Gesetzgeber, die Gesamtheit der Stimm-
berechtigten des Landes sowie der mit Sanktionsrecht ausgestattete Lan-
desfürst in das Verfahren einbezogen, schrumpft das Sezessionsrecht zu
einem Antragsrecht. Es ist somit entscheidend, ob man von einem unbe-
dingten Recht einer Gemeinde ausgeht oder ob man anderen Organen
ebenfalls Entscheidungsrechte einráumt.
Wenn man vom unbedingten Recht der Gemeinde ausgeht, dass
eine Gemeindeversammlung verbindlich eine Gemeindesezession be-
schliessen kann, wird im gleichen Zuge das Recht des Restes der Stimm-
berechtigten Liechtensteins bzw. des Landtages und des Landesfürsten
beschnitten, da ihnen die verfassungsmássig garantierte Kompetenz ent-
zogen wird, über die Grenzen des Staates zu entscheiden. Aus Sicht der
direkten Demokratie wäre dies per Saldo eine Schwächung der Volks-
rechte insgesamt zugunsten von Interessen eines Teiles des Volkes, näm-
lich der Stimmberechtigten der betreffenden Gemeinde.
3.11.3 Gemeindesezession in der Anwendung
Ein Begehren zum Austritt einer Gemeinde aus dem Staatsverband wur-
de bisher noch nicht gestellt.
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