Formulierte Initiative
Tabelle 12: Verfahrensschritte bei Initiativen 1921/1922 und aktuell
(Stand: Ende 2017)
1921/1922287 Aktuell2ss
Anmeldung bei der Regierung bei der Regierung
Vorpriifung durch die Regierung; Bericht an den
Landtag
Zulassung durch den Landtag; Möglichkeit
der Beschwerde beim StGH
Kundmachung der Start der Unterschriften- Start der Unterschriftensammlung
Regierung sammlung
Einreichung der Unter-
schriften/ Gemeindebegehren
innert sechs Wochen
innert sechs Wochen
Überprüfung und Bericht
an den Landtag
durch die Regierung
durch die Regierung
Annahme oder Ablehnung
durch den Landtag
binnen zwei Monaten
durch den Landtag ungesäumt
Evil. Gegenvorschlag
durch den Landtag
durch den Landtag
Evil. Rückzug der Initiative
alle Mitglieder des Initiativkomitees
bis zur Festlegung des Abstimmungs-
datums
Abstimmungsorganisation
durch die Regierung nach
Auftrag des Landtages
durch die Regierung nach Auftrag
des Landtages
Abstimmung durch das Volk durch das Volk
Kundmachung des Ab- durch die Regierung durch die Regierung
stimmungsergebnisses
Kenntnisnahme des Ab-
durch den Landtag nach
durch den Landtag nach Bericht
stimmungsergebnisses Bericht der Regierung der Regierung
Gesetzessanktion durch den Fürsten durch den Fürsten
Publikation durch die Regierung durch die Regierung
287 Verfassung von 1921 in der Stammfassung, Volksrechtegesetz von 1922.
288 Verfassung von 1921 in der aktuellen Fassung (2015) sowie Volksrechtegesetz von
1973 in der aktuellen Fassung (2015).
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