Volltext: Die Entwicklung der Jugendfürsorge in Liechtenstein von 1930-1970 mit besonderer Berücksichtigung der Sozialhilfe und der behördlichen Versorgung

Irma Jehle war beim LRK 17 Jahre lang als erste „professionelle Sozialarbeiterin 
Liechtensteins“°?” 
tátig. Zur Zeit ihres Arbeitsbeginnes 1948 wandte sich das LRK in einem 
Schreiben an die Regierung, woraus die Aufgaben der Fürsorgerin ersichtlich sind: | Wir 
beantragen, dass die fürstliche Regierung Gelegenheit nimmt, dem L.R.K. zuhanden der 
Fürsorgerin Fálle zuzuweisen, die einer wirtschaftlichen und sozialen Betreuung bedürftig 
sind, insbesondere im Rahmen der Familienfürsorge. ^? 
Dabei sollen sich die Regierung und 
die Fürsorgerin gegenseitig über Fälle informieren, die der Betreuung bedürfen und der 
Fürsorgerin die Möglichkeit gegeben werden ,,..ferner der fürstlichen Regierung die 
Ursachen der Verwahrlosung und die móglichen Mittel der Hilfeleistung mitzuteilen, um im 
Einzelfalle einer Verwahrlosung und Verlotterung, sei es wirtschaftlich oder sozial oder 
«329 In ihrem Jahresbericht von 1950/51 berichtet Irma Jehle von ihrer 
sittlich, vorzubeugen. 
Arbeit. So hatte sie am meisten mit Hausbesuchen, ,Gànge[n] zwecks Auskünfte, 
Besprechungen und Besorgungen" und Besprechungen auf der Fürsorgestelle zu tun. 
Daneben machte sie Krankenbesuche, Reisebegleitungen, vermittelte Aufenthalte im 
Erholungsheim, im Heim und der Werkstátte für Gebrechliche und in einer Heil- und 
Pflegeanstalt. Zudem ermóglichte sie Besuche von Sonderschulen, indem sie Gesuche und 
30 Zwar wurde die Arbeit der 
Berichte an Behörden und private Institutionen sandte. 
Fürsorgerinnen bereits im Kapitel zu den Fürsorgekommissionen etwas ersichtlich, wie ihre 
Tätigkeit aber konkret aussah, zeigt das folgende Kapitel anhand von Fallbeispielen. 
7.5 Die Arbeit der LRK-Fürsorgerinnen 
Die Arbeit der LRK-Fürsorgerin war nicht immer einfach. In den meisten Fällen erhielt sie 
von der Regierung den Auftrag, Erkundigungen durchzuführen, oft nachdem ein 
Polizeibericht zu einer oder mehrerer Personen vorlag. Jehle wurde bspw. im Jahr 1958 von 
der Regierung der Auftrag erteilt, bei einer Familie mit Alkoholproblemen „vor[zu]sprechen“ 
und die betreffende Person „ernstlich verwarnen und ihr die Versorgung androhen und uns 
« 331 
allenfalls Bericht und Antrag stellen^" . Diese Berichte verfasste die Fürsorgerin an die 
Regierung, welche diese wiederum an die entsprechende Gemeinde weiterleitete. Die 
  
?7 Rampone-Wanger, Jnes: Persónlichkeiten, die Liechtenstein prágten, Vaduz 2009, S. 208. 
8 LLA RF 245/477, Jehle Irma, Fiirsorgerin beim LRK, Schreiben des LRK an die Regierung vom 23.01.1948. 
Hier kommt der Begriff ,, Verwahrlosung™ gleich zwei Mal vor. 
329 
Ebd. 
9 Vgl, LLA RF 264/48, Familienfürsorgerin LRK Jahresbericht, 1950/1951. 
?'LLA RF 256/34, Versorgung liederlicher Personen — Familienstreitigkeiten, 02.05.1958. 
-62-
	        

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