Volltext: Reden über das Geld

7.2.3 Die dritte Lesung 
Die dritte Lesung folgte einen Monat später. Ernst Büchel erläuterte wieder die 
Änderungen der Kommission. Nach ein paar redaktionellen Änderungen thematisierte 
man wieder die Besteuerung der Landwirtschaft unter Artikel 45. 
Büchel stellte kurz fest, die Kommission wolle beim letzten Vorschlag bleiben. Alois Öhri 
bekämpfte den Entscheid vehement und nannte die hohen Kosten für Landwirte und 
Landflucht als Argumente. Leo Gerner ging über zur Frage, ob der Erwerb nach 
Flächeneinheiten oder Grossvieheinheiten errechnet werde. Die Diskussion blieb 
nüchtern. Es schien die Mehrheit hatte den Vorschlag akzeptiert. Regierungschef Frick 
meinte eher nach Grossvieheinheiten - parallel der Berechnung der AHV, verwies aber 
wieder auf die näheren Bestimmungen der Steuer, die noch per Verordnung geregelt 
werden sollen. Dazu meinte er: „Es ist vorgesehen, diese Durchführungsverordnung nach 
Anhören der bäuerlichen Organisationen zu schaffen.“213 Er versicherte zudem, dass: „Die 
Regierung [...] in dieser Hinsicht aber sicherlich sehr vernünftig sein [wird].“214 Der 
Regierungschef zeigte sich verhandlungsbereit und offen für die Wünsche der Landwirte, 
verlangte aber auch das Vertrauen des Parlaments dafür. Das Parlament schien die 
Antworten zu akzeptieren. Man kritisierte jedoch, dass die Bauern bei der 
Volksabstimmung nicht wüssten, wie sich die Steuerbelastung ändere. Der 
Regierungschef verteidigte weiter: man könne besser auf Missernten reagieren und jedes 
Jahr zusammen mit dem Landtag neu entscheiden. Zudem seien im Vergleich zur 
Schweiz die Steuern der Landwirte tief. Er beschwichtigte am Schluss: „Die Landwirte 
dürfen wirklich nicht das Gefühl haben, dass man ihnen die Haut vom Leibe ziehen 
möchte, denn Landtag und Regierung haben während den letzten Jahrzehnten wirklich 
viel Verständnis für die Landwirtschaft gezeigt. ‘215 
Vizelandtagspräsident Alois Vogt unterstützte wieder. Er betonte ebenso die tiefe 
Besteuerung der Landwirtschaft im Vergleich zur Schweiz und nannte Zahlen. Danach 
kamen keine Voten mehr. Die Abstimmung ergab die Annahme von Artikel 45 mit 
Stimmenmehrheit. 
Unter Artikel 77 stellte man eine neuen Kommissionsvorschlag zur Diskussion. Die 
Regelung sah vor, Beiträge von Firmen für einen Sozialfonds vom Ertrag abzuziehen und 
von der Steuer zu befreien. Die Kommission wollte weitere Abzüge einführen, so genannte 
213 Ltp vom 30.1.61, S. 369. 
214 Ltp vom 30.1.61, S. 370. 
215 Ltp vom 30.1.61, S. 372. 
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