Vorschlag Büchels mit der Begründung ab, die Prüfungen aus den verschiedenen
Rechtsgebieten sollten mit entsprechenden Experten besetzt sein. Mit fünf Mitgliedern
böte sich zudem die Chance einheimische Experten dabei zu haben.!!5 Büchel
argumentierte dagegen und meinte, mit seinem Vorschlag könne man bei drei Mitgliedern
die Mehrheit mit Liechtensteiner besetzen, wenn man nur ein Mitglied von den höheren
Gerichten nähme. Er verzichtete am Schluss auf einen Antrag: „Bitte, ich kapriziere mit
nicht darauf.“116 Landtagspräsident Alexander Frick (FBP) meinte, die Regierung werde bis
zu den nächsten Lesungen sich etwas überlegen.
Unter Artikel 7 entstand eine Kontroverse. Ivo Beck fragte, warum Anwälte nur auf
Verlangen in eine Liste aufgenommen werden müssen, um tätig zu werden. Das sei ein
Widerspruch zu Artikel 1, wo es hiesse, dass die Eintragung bei der Regierung Pflicht sei.
Der Regierungschef meinte nur kurz, man werde das überprüfen. Ernst Büchel erklärte, es
handle sich bei Artikel 7 um eine Übergangsbestimmung. Cyrill Büchel (VU) hielt es darauf
für wichtig, dass den einzelnen Abgeordneten eine Liste mit den bisherigen Konzessionen
zugestellt wird. Ernst Büchel blockte ab: der Landtag habe keine Befugnis über
Zulassungen zu urteilen, sondern nur die ‚Verwaltungsbehörde‘. Die Anwälte seien im
Telefonbuch und nur: „Bei den Treuhändern gibt es vielleicht mehr Konzessionen, als wir
wissen. Aber ich weiss nicht, was der Landtag mit diesen Listen tun sollte.“117 Seine
Antwort war ruppig. Der Regierungschef meinte auch, die Liste der Anwälte sei leicht zu
bekommen auch ohne Regierung. Bei den Treuhändern bestehe keine Liste, und der
Beruf sei vollständig frei gewesen. Einzelne Anmeldungen seien erfolgt und zur Kenntnis
genommen worden. Mit dem neuen Gesetz solle dem abgeholfen werden. Cyrill Büchel
fragte, wie die bisherigen Berechtigten weiterhin ihren Beruf ausüben könnten, obwohl
man mangels Liste nicht weiss, wer diese seien. Batliner verwies auf die späteren Artikel,
wo die Voraussetzungen für Treuhänder geregelt werden.118
Das Thema der umstrittenen Listen war noch nicht vorbei. Bei Artikel 14 kritisierte Johann
Beck (VU) die Ungleichheit zwischen Anwälten und Treuhändern. Rechtsanwälte müssten
Nicht um eine Konzession ansuchen, die Wirtschaftsberater und Treuhänder hingegen
schon: „[...] der Rechtsanwalt ist hier irgendwie schon tabu [...]“.!19 Er plädierte für ein
115 Ltp vom 29.11.67, S. 331.
116 Ltp vom 29.11.67, S. 332.
17 Ltp vom 29.11.67, S. 337.
118 Ltp vom 29.11.67, S. 337-338.
119 Ltp vom 29.11.67, S. 339.
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