Volltext: Reden über das Geld

6. Die Rechtsanwaltsgesetze 
Die Debatten über die Rechtsanwaltsgesetze machten einen kleinen Teil der 
liechtensteinischen Gesetzgebung aus. Sie regelten unter anderem den Zugang zum 
Beruf des Treuhänders und waren somit auch Teil des Gesellschaftswesens. Ein zentrales 
Anliegen war das Risiko vor „schwarzen Schafen“ und Skandalen zu verringern, indem 
man weitere Kriterien zur Ausübung der Geschäftstätigkeit vorschrieb. 
Gemäss Christoph Maria Merki kam es im Zuge einer Professionalisierung des 
Gesellschaftsgeschäfts in Liechtenstein zu einer Spezialisierung der Treuhänder und 
Anwälte. Zu Beginn war der Treuhänder 
Fig. 3: Anzahl Seiten Protokoll 
ein ‚Selflmademan‘ ohne Abschluss, der sein 
Wissen In der Praxis erworben hatte. Man 
bezeichnete ihn als Rechtsagenten. Mit einer 30 
einfachen Konzession von der Regierung 
durften sie ihre Klienten auch vor Gericht 20 
vertreten. Die Standards erhöhte man 1968. 1 
Der Zugang wurden geregelt und die 
0 —— 
Ausbildungsvoraussetzungen 1953 1967 1968 1978 1979 
vorgeschrieben. '!9 In dieser Zeit entstanden 
© 
auch die Treuhandvereinigungen und die Anwaltskammer. Alteingesessene mussten sich 
den neuen Kriterien nicht stellen. Der Anwaltsberuf, für einheimische Juristen vorher frei, 
wurde durch Praktika und Prüfungen geregelt. Merki nennt drei Ursachen für die 
Professionalisierung: 1. standespolitische Abschottung gegenüber konkurrierenden 
Neulingen 2. zunehmende berufliche Ansprüche hinsichtlich Recht und Finanztechnik 3. 
ausländischer Druck und die Forderung nach staatlicher Aufsicht und Ordnung. 111 
In den Jahren 1950 bis 1980 wurden acht öffentliche Sitzungen im Parlament zu dieser 
Gesetzesklasse gemacht (siehe Fig. 3). Eine konkrete Umsetzung fand erstmals 1967 
statt. 
110 Merki: Wirtschaftswunder Liechtenstein, S. 160. 
11 Ebd., S. 161. 
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