und das Verbot nichtgenehmigter Kundgebungen, welche sich auf das Gesetz stützten, gerade
dem Schutz des demokratischen Rechtsstaats vor nationalsozialistisch inspirierten Formen
politischer Agitation. Denselben Zweck hatte auch die 1939 erlassen Verordnung zum Verbot
nationalsozialistischer Aktivitàten.?" Die Bürgerpartei bekräftigte mehrmals, dass sie zur
Gánze hinter der monarchisch-demokratischen Verfassung Liechtensteins stehe.?? Damit ging
auch die Erklärung einher, dass für Liechtenstein die Bürgerpartei „sogar einen ganz auf
christlicher Grundlage aufgebauten autoritären Regierungskurs Oesterreichs, bei aller
Sympathie für dieses Land ablehnen“ müsse.**° Hieraus ist wieder das ambivalente Verhältnis
der Bürgerpartei zum Austrofaschismus zu ersehen. Die Bürgerpartei befürwortete zum
Grossteil die Ausschaltung der politischen Opposition in Österreich, doch in Bezug auf
Liechtenstein wurde, trotz des Ausbaus der Regierungskompetenzen, weiterhin am
demokratischen Rechtsstaat festgehalten.
5.2 Kritik am Vorgehen vonseiten des Heimatdienstes und der Volkspartei
Im Gegensatz zur Bürgerpartei wird in den Parteiorganen der Volkspartei und auch des
Heimatdienstes die Ausschaltung der Opposition in Österreich durchaus kritisch beurteilt. Im
Blatt der Volkspartei sind zu den österreichischen Vorgängen im März 1933 keine Artikel zu
finden, die diese Entwicklung begrüssten, sondern vielmehr tönt bei den publizierten Berichten
Besorgnis über die Ausschaltung des Parlaments und den verschärften Kurs der Regierung
an." Auch sind die Artikel, die im Zusammenhang der Februarkämpfe erschienen, sichtlich
mehr um Objektivität bemüht als die vorbehaltlose Unterstützung des Regimes beim
Volksblatt.?*® So wurde nicht nur die amtliche Berichterstattung zu den Kämpfen abgedruckt,
sondern auch ein Aufruf der Sozialdemokraten wiedergegeben, wonach die angebliche
Verschwórung des Republikanischen Schutzbundes nur ein Vorwand sei, damit die Regierung
zum entscheidenden Schlag gegen die Sozialdemokratische Partei ausholen kónne.?*?
Ferner bezog die Volkspartei als Oppositionspartei in Liechtenstein noch deutlicher Stellung
gegen Ausserungen vonseiten der Regierungspartei, in denen gewisse autoritàre Tendenzen
auszumachen sind. Beispielsweise kritisierten die Liechtensteiner Nachrichten den Volksblatt-
Artikel ,, Flucht ins Nationale ©, welche ,hitlerschen Allüren“ das Volksblatt hier an den Tag
lege und mit welcher ,Unverschämtheit ohnegleichen“ in diesem Artikel die Opposition
244 Geiger, Krisenzeit 1, S. 362 — 363.
245 VB, 19.5.1934, S. 2, VB 7.8.1934, S. 1, und VB, 11.8.1934, S. 1.
246 VB, 7.8.1934, S. 1.
?77 LN, 11.3.1933, S. 1, und LN, 18.3.1933, S. 1.
?18 [ N, 17.2.1934, S. 2.
249 Ebd.
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