Volltext: Balzner Neujahrsblätter (2013) (2013)

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Was nun als bestimmt vorausgesetzt 
wurde, ist rascher, als angenommen 
wurde, eingetreten. Kaum war das 
Fläscher Vieh auf der Weide, so brach 
unter demselben die Maul- und Klauen 
seuche aus. Es war eben eine verfehlte 
Massregel, bei dem Stande der Ver 
seuchung in Fläsch bloss über das An 
drängen einiger Viehbesitzer dortselbst 
den Weidetrieb zu gestatten. Auf solche 
Weise kann die Seuche nicht unter 
drückt werden und es schwebt daher 
auch die Gemeinde Balzers und mit 
telbar ganz Liechtenstein in Gefahr, 
dass die Seuche hieher verschleppt 
werde. Um diese Gefahr tunlichst hint 
anzuhalten, hat die fstl. Regierung die 
strengsten Massregeln angeordnet: Die 
über St. Katharinenbrunnen verkehren 
den Passanten müssen dortselbst ihr 
Schuhwerk desinfizieren, ein Teil der 
hierseitigen Strasse wird mit Kalk be 
streut und bei Eil sowie bei Kleinmels 
werden besondere Wachen aufgestellt. 
Wir wollen hoffen, dass uns die strenge 
Durchführung der angeordneten Mass 
regeln von einem Übergreifen der 
Maul- und Klauenseuche nach Balzers 
bewahren werde und dass wir von die 
sem höchst unerwünschten, aber wie es 
scheint, nicht zu vertreibenden, schwei 
zerischen Gaste verschont bleiben. Nach 
dem letzten schweizerischen Seuchen 
bulletin für die Zeit vom 2.-8. Juni 
d.J. sind in Fläsch «infolge Umwand 
lung der Stall- in Weidesperre» von der 
Maul- und Klauenseuche betroffen: 
15 Ställe und 1 Weide mit 191 Rindern, 
7 Schweinen, 5 Ziegen und 23 Schafen 
(in ganz Graubünden 38 Ställe und 
1 Weide mit 460 Rindern, 25 Schwei 
nen, 12 Ziegen und 113 Schafen). 
Liechtensteiner Volksblatt, 13. Juni 1913 
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SÖaljerS, ben 25. 3anl 1913. 
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Liechtensteiner Volksblatt, 27. Juni 1913 
Kundmachung. Aus Anlass des Ausbru 
ches der aus der schweizerischen Ge 
meinde Fläsch eingeschleppten Maul 
und Klauenseuche in der Alpe Gapfahl 
(Gemeinde Balzers) hat die fürstliche 
Regierung sogleich umfassende Mass 
regeln zur Tilgung und zur Verhütung 
der Weiterverbreitung dieser Seuche er 
lassen. 
Unter anderem wurde die Abhaltung 
von Jagden in Gapfahl untersagt und 
der Touristenverkehr über Gapfahl ver 
boten, welches letztere Verbot durch 
Tafeln an geeigneten Stellen ersichtlich 
gemacht wird; ferner ist die Anordnung 
getroffen worden, dass beim Übergange 
von Gapfahl nach Älple die Strasse mit 
Kalk bestreut werde und ein Gefäss mit 
Kreolinlösung bereit gehalten werde; 
die aufgestellten Seuchenwachen haben 
dafür zu sorgen, dass alle Passanten das 
Schuhwerk mit dieser Lösung tatsäch 
lich und wirksam desinfizieren. 
Für das in Gapfahl stehende Vieh wurde 
der Stallbann ausgesprochen; jeder im 
Alpgebiete wo immer auftretende Seu 
chenfall ist der fstl. Regierung eventuell 
dem Herrn fstl. Landestierarzte ohne 
Aufschub zu melden; der Abtrieb irgend 
eines Stückes Klauenvieh aus dem Alp 
gebiete wurde strenge untersagt. 
Allfällige Übertretungen der getroffenen 
Massregeln werden an den Schuldtra-
	        

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