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Was nun als bestimmt vorausgesetzt
wurde, ist rascher, als angenommen
wurde, eingetreten. Kaum war das
Fläscher Vieh auf der Weide, so brach
unter demselben die Maul- und Klauen
seuche aus. Es war eben eine verfehlte
Massregel, bei dem Stande der Ver
seuchung in Fläsch bloss über das An
drängen einiger Viehbesitzer dortselbst
den Weidetrieb zu gestatten. Auf solche
Weise kann die Seuche nicht unter
drückt werden und es schwebt daher
auch die Gemeinde Balzers und mit
telbar ganz Liechtenstein in Gefahr,
dass die Seuche hieher verschleppt
werde. Um diese Gefahr tunlichst hint
anzuhalten, hat die fstl. Regierung die
strengsten Massregeln angeordnet: Die
über St. Katharinenbrunnen verkehren
den Passanten müssen dortselbst ihr
Schuhwerk desinfizieren, ein Teil der
hierseitigen Strasse wird mit Kalk be
streut und bei Eil sowie bei Kleinmels
werden besondere Wachen aufgestellt.
Wir wollen hoffen, dass uns die strenge
Durchführung der angeordneten Mass
regeln von einem Übergreifen der
Maul- und Klauenseuche nach Balzers
bewahren werde und dass wir von die
sem höchst unerwünschten, aber wie es
scheint, nicht zu vertreibenden, schwei
zerischen Gaste verschont bleiben. Nach
dem letzten schweizerischen Seuchen
bulletin für die Zeit vom 2.-8. Juni
d.J. sind in Fläsch «infolge Umwand
lung der Stall- in Weidesperre» von der
Maul- und Klauenseuche betroffen:
15 Ställe und 1 Weide mit 191 Rindern,
7 Schweinen, 5 Ziegen und 23 Schafen
(in ganz Graubünden 38 Ställe und
1 Weide mit 460 Rindern, 25 Schwei
nen, 12 Ziegen und 113 Schafen).
Liechtensteiner Volksblatt, 13. Juni 1913
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SÖaljerS, ben 25. 3anl 1913.
®«fif Slater, Sormunb.
Liechtensteiner Volksblatt, 27. Juni 1913
Kundmachung. Aus Anlass des Ausbru
ches der aus der schweizerischen Ge
meinde Fläsch eingeschleppten Maul
und Klauenseuche in der Alpe Gapfahl
(Gemeinde Balzers) hat die fürstliche
Regierung sogleich umfassende Mass
regeln zur Tilgung und zur Verhütung
der Weiterverbreitung dieser Seuche er
lassen.
Unter anderem wurde die Abhaltung
von Jagden in Gapfahl untersagt und
der Touristenverkehr über Gapfahl ver
boten, welches letztere Verbot durch
Tafeln an geeigneten Stellen ersichtlich
gemacht wird; ferner ist die Anordnung
getroffen worden, dass beim Übergange
von Gapfahl nach Älple die Strasse mit
Kalk bestreut werde und ein Gefäss mit
Kreolinlösung bereit gehalten werde;
die aufgestellten Seuchenwachen haben
dafür zu sorgen, dass alle Passanten das
Schuhwerk mit dieser Lösung tatsäch
lich und wirksam desinfizieren.
Für das in Gapfahl stehende Vieh wurde
der Stallbann ausgesprochen; jeder im
Alpgebiete wo immer auftretende Seu
chenfall ist der fstl. Regierung eventuell
dem Herrn fstl. Landestierarzte ohne
Aufschub zu melden; der Abtrieb irgend
eines Stückes Klauenvieh aus dem Alp
gebiete wurde strenge untersagt.
Allfällige Übertretungen der getroffenen
Massregeln werden an den Schuldtra-